Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 176

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Berichterstatter Herbert Thumpser: Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Zu Punkt 33:

Bericht des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung.

Der vorliegende Staatsvertrag hat gesetzändernden beziehungsweise gesetzesergänzenden Charakter und ist weiters in seiner Gesamtheit verfassungsergänzend und verfassungsändernd. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Da dieses Übereinkommen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränkt, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG. Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG beschlossen, daß dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Weiters hat der Nationalrat anläßlich der Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, daß dieser dadurch kundgemacht wird, daß er in französischer und russischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie aufliegt.

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem Beschluß des Nationalrates, der in seiner Gesamtheit verfassungsändernden beziehungsweise verfassungsergänzenden Charakter hat, gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 34:

Bericht des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird.

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 35:

Bericht des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird.

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.


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