Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 177

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20.01

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir in diesem Hause vor nicht allzu langer Zeit die Ausgliederung des Umweltbundesamtes beschlossen haben, waren alle sehr stolz darauf und haben das auch richtig gefunden. Damals wurden quasi vermehrte Einnahmen versprochen beziehungsweise in Aussicht gestellt, nämlich durch Aufträge, die das Umweltbundesamt aufgrund der Ausgliederung zusätzlich übernehmen kann.

Heute haben wir das Umweltkontrollgesetz mit der kühnen Anforderung vor uns, Mittel zweckentfremdet zu verwenden, damit drei Akademiker beschäftigt werden können. Dagegen wäre grundsätzlich nichts zu sagen, denn der Grund dafür ist die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz. Aber ich meine doch, diese drei Akademiker sollten eigentlich aus den Mitteln, die das Umweltbundesamt zweifellos durch seine vermehrte außerhäusliche Auftragstätigkeit eingenommen hat, bezahlt werden und ganz sicherlich nicht durch Einnahmen aus der Altlastensanierung, wie es das Umweltkontrollgesetz hier vorsieht.

Diesem Gesetzentwurf werden wir auf keinen Fall unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilfing. – Bitte.

20.02

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, man braucht die Geschichte nicht zu wiederholen. Gegen dieses Gesetz betreffend ein Übereinkommen über grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen kann kaum etwas gesagt werden. Wir alle begrüßen es, daß es gerade aufgrund der Gefährlichkeit, die Industrieunfälle nach sich ziehen, zu einem hervorragenden Austausch der Daten und Fakten zwischen den einzelnen Ländern kommen muß, obwohl ich auch zu verstehen gebe, daß wir gerade in der derzeitigen Phase unglücklich über unseren tschechischen Nachbarn und auch über andere nähere und fernere Nachbarländer wie Slowenien, Litauen und Bulgarien sind, weil wir uns wirklich erwarten würden, daß diese Staaten bereit wären, auf die Atomenergie zu verzichten.

Es muß für uns eine Forderung bleiben, daß wir betreffend EU-Erweiterung nur jenen Staaten die Zustimmung zu einem Beitritt geben können, die die Atomenergie auf einem Niveau nutzen, das westeuropäischen Sicherheitsstandards entspricht. Das kann man derzeit von Temelin, Bohunice, Kozloduy und anderen AKWs sicher nicht behaupten.

Ansonsten meine ich, daß man diesen drei Gesetzen nur die Zustimmung erteilen kann, weil der Umweltbericht, der für Österreich wiederum hervorragende Daten im europäischen Vergleich bekanntgibt, demzufolge wir hinsichtlich der Luftreinhaltung, der Gewässergüte, des Bodenschutzes und so weiter europäische Spitzendaten aufweisen, eindeutig klarlegt, daß die Umweltpolitik in Österreich sehr erfolgreich war.

Ich möchte mich auch beim Umweltbundesamt und bei den Beamtinnen und Beamten des Umweltministeriums bedanken, die diesen Bericht in ausgezeichneter Art und Weise ausgearbeitet haben.

Betreffend Umweltkontrollgesetz: Wir unterstützen es, daß das Umweltbundesamt in Zukunft die Möglichkeit haben soll, mit Mitteln aus den Altlastensanierungsbeiträgen die Gefährdungspotentialabschätzung und die Prioritätenfestsetzung in der bisherigen Qualität, aber auch rascher durchzuführen.

Aus diesem Grund wird meine Fraktion gegen diese drei Gesetzentwürfe keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

20.05


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