Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 188

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Menschen und von den Bürgern in Österreich abgewendet wird. – Danke schön dafür, sehr geehrter Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in Österreich schon immer – wir haben es heute vormittag schon gehört, aber ich möchte es nochmals dezidiert unterstreichen – Dioxinuntersuchungen gehabt, und sie wurden aufgrund dieser Vorfälle auf sämtliche Produkte ausgedehnt.

Zu diesem Thema möchte ich abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf das Weingesetz eingehe, folgendes sagen: Die österreichischen Bauern erzeugen hervorragende und gute Qualität. Wir sind stolz auf unsere Bauern, aber eines ist auch unbestritten: Die Lebensmittel, die die Bauern erzeugen, sprich die Arbeit der Bauern, brauchen ihren Preis, und das muß zweifelsohne auch dem Konsumenten klarsein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt möchte ich einige Sätze zum Weingesetz sagen. Bevor ich darauf konkret eingehe, gestatten Sie mir, sehr geehrte Frau Bundesrätin Haunschmid, daß ich als produzierender Landwirt und als produzierender Weinbauer etwas zu Ihren Äußerungen sage.

Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, es werde gepanscht (Bundesrätin Haunschmid: Es könnte, habe ich gesagt!), es könnte gepanscht werden. Gnädige Frau! Ich möchte dazu folgendes sagen: Es gibt ein Sprichwort – hören Sie gut zu –, das folgendermaßen lautet: Wie der Schelm denkt, so spricht er. – Ich glaube, das ist unbestritten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Noch etwas ist mir eingefallen, als ich über Ihre Ausführungen nachdachte: Sie sind eine blaue Bundesrätin, Sie verkaufen roten Wein, und ich bin überzeugt davon, daß Sie diesen nicht schwarz verkaufen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Haunschmid: Sicher nicht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber jetzt konkret zum Weingesetz, damit wir wieder zur Tagesordnung kommen.

Dieses Weingesetz wurde 1985 beschlossen. Es war ein Gesetz, das zum damaligen Zeitpunkt sicher die Voraussetzungen erfüllt hat. Heute, 1999, wird dieses Gesetz neu organisiert, neu gestaltet. Es tritt also wieder frisch in Kraft. Ich bin sicher, diese Voraussetzungen waren ausschlaggebend, weil gerade aufgrund des Zusammenschlusses mit der EU und darüber hinaus gewisse Voraussetzungen zu schaffen gewesen sind. Unser Bundesminister hat heute vormittag bereits die Vorteile erwähnt, aber ich möchte noch einmal vehement unterstreichen, was mir persönlich sehr wichtig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer der wichtigsten Vorteile ist die Gebietseinteilung. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Gebiete zusammenzuschließen und dadurch den Markt besser zu beliefern. Wir werden damit wesentlich flexibler. Man hat ganz einfach die Möglichkeit, eine größere Kapazität an Qualitätsweinen – das dient in erster Linie sicher den Händlern – auf dem Markt – ich denke an die EU-Gebiete – anzubieten. Auf der anderen Seite hat der kleine Weinbauer die kleinen Gebiete nach wie vor zur Verfügung, sodaß er in seinem unmittelbaren Bereich darauf hinweisen kann, daß das Weinbaugebiet – erlauben Sie mir, daß ich Eigenwerbung mache – Carnuntum einen hervorragenden Wein erzeugt. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Windholz. ) – Das freut mich, Herr Bundesrat!

Die kleinen Regionen bleiben auf der einen Seite erhalten, und auf der anderen Seite haben wir die Möglichkeit, am Weltmarkt aktiv mitzuhalten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Faktor bei diesem Weingesetz.

Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft die Vereinfachung für den Erzeuger, sprich die Bürokratie. Es heißt immer wieder, Österreich sei überbürokratisiert, Seit 30. Mai ist die Erntemeldung entfallen. Das heißt also, wir haben die Möglichkeit, trotz vieler Kontrollen aktiv dabei zu sein, was zweifelsohne auch eine Erleichterung für die Bauern darstellt.

Der dritte Punkt betrifft die Anpassung an die EU, was auch sehr wichtig ist.


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