Ich nenne Ihnen ein Beispiel dazu, warum das wegfallen muss. Denn Sie haben gesagt: auch für die Bäuerinnen. Bitte, warum denn nicht? – Aus meiner eigenen Praxis weiß ich, dass es um das Karenzgeld bis jetzt Einkommensgrenzen gegeben hat. (Bundesrätin Schicker: Gott sei Dank!) Das wissen Sie auch. Diese Einkommensgrenzen haben dazu geführt, dass viele von den Bäuerinnen, wenn man es so gelassen und nicht erwerbsunabhängig gestellt hätte, wiederum kein Karenzgeld erhalten hätten, weil sie eine gewisse Einheitswertsgrenze haben. (Zwischenruf des Bundesrates Thumpser. )
Frau Kollegin Schicker! Es gibt nicht nur Reiche, sondern auch viele erwerbstätige Mütter in den niedrigen und kleinen Einkommensbereichen. (Bundesrätin Schicker: Verkäuferinnen haben gar kein Einkommen ...!) Daher ist diese Ausrede mit dem Karenzgeld für alle, für die Reichen ... (Bundesrätin Schicker: Das ist keine Ausrede! Wir haben mit Minister Bartenstein darüber diskutiert!) Wo fängt bei Ihnen der Reichtum an, und wo hört er eigentlich auf? Wer braucht Karenzgeld? (Bundesrätin Schicker: 40 000 – Minister Bartenstein hat es gesagt! – Bundesrätin Mag. Fuchs: Die Arbeitnehmer ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ach, nur die Arbeitnehmer? – Das ist aber gut, dass Sie das sagen. Sie wissen offensichtlich nicht, dass die Bäuerinnen und die Bauern auch in den Familienlastenausgleichsfonds einzahlen und daher auch das Recht haben, aus dem Familienlastenausgleichsfonds etwas zu erhalten. (Bundesrätin Fuchs: Aber das ist doch ...! – Bundesrates Steinbichler: Frau Kollegin! Machen Sie endlich einmal eine Landwirtschaft ... machen Sie es einmal in der Praxis, bitte sehr! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Melden Sie sich bitte zu Wort, sonst überschreite ich meine Redezeit wesentlich. (Bundesrat Prähauser: Zwiegespräche müssen wir uns nicht anhören! Das ist kein Zwischenruf!)
Vizepräsident Johann Payer: Herr Bundesrat Rodek ist am Wort.
Bundesrat Peter Rodek (fortsetzend): Aber, Frau Kollegin Schicker, Sie werden sicherlich nicht dagegen sein, dass es auch möglich ist, dass diese Kindererziehungszeiten beziehungsweise das Karenzgeld dann auch als Pensionsbegründung angerechnet werden und dass die Frauen die Möglichkeit haben, auf diese Art und Weise Beitragszeiten zu erwerben. (Bundesrätin Schicker: Der Vorschlag ist ja von der SPÖ gekommen, der ist von der SPÖ übernommen worden!) Denn das ist sicherlich eine Gleichstellung zwischen Mann und Frau. (Bundesrätin Schicker: Der Vorschlag ist von uns gekommen, der ist ins neue Koalitionsübereinkommen übernommen worden!) Sie hätten ihn schon längst umsetzen können. Wir hätten gerne zugestimmt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Was mich an dieser Sache ein bisschen stört – ich vergönne es den Frauen, dass sie diese Beitragszeiten erwerben –, ist auf der anderen Seite ein Punkt, der vielleicht auch den Verteidigungsminister angeht. Das ist der Präsenzdienst. Es tut mir ein bisschen weh, was die Erreichung von 540 Versicherungsmonaten betrifft, wie es heute schon zum Ausdruck gekommen ist.
Wenn man 45 Versicherungsjahre vorzuweisen hat, wenn man mit 15 Jahren zu arbeiten beginnt, dann kann man mit 60 in Pension gehen. Es wird hier aber immer von Beitragszeiten gesprochen. Daher ist es nicht ganz ehrlich, zu sagen: Er kann mit 60 Jahren ohne weiteres in Pension gehen. Die meisten haben Präsenzdienst oder Zivildienst oder, so wie ich als Milizoffizier, noch dazu wesentliche Waffenübungen geleistet. (Bundesrätin Schicker: Da bin ich bei Ihnen! – Bundesminister Scheibner: Das war ein Resultat des vorigen Sparpakets!) Also kann es nicht sein, dass zum Beispiel die Männer mit 60 Jahren in Pension gehen, außer denjenigen, die vom Bundesheer und von sämtlichen Leistungen befreit waren. Ich glaube, darüber muss man nachdenken, da ist sicherlich noch Handlungsbedarf gegeben.
Handlungsbedarf besteht auch bei der gesamten Pensionsreform. Tun Sie nicht so, als ob Sie von der Pensionsreform nichts wissen wollten! Sie haben es selbst im ausgehandelten, aber nicht zu Stande gekommenen Übereinkommen mit der ÖVP enthalten gehabt, dass eine Verlängerung um zwei Jahre auf jeden Fall notwendig ist. Hier muss etwas geschehen, und die Grün
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