Bundesrat Stenographisches Protokoll 661. Sitzung / Seite 87

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verbringt, für die Interessen Österreichs tätig zu sein. Das sollten Sie bedenken, und da sollten Sie einmal ganz kräftig vor Ihrer eigenen Regierungstüre kehren! (Beifall bei der SPÖ.)

17.30

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der dringlichen Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Franz Morak das Wort. – Bitte.

17.30

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Hohes Haus! Einleitend möchte ich kurz festhalten, dass der Text der dringlichen Anfrage manchmal den Eindruck erweckt, als ob die gegen Österreich gesetzten Maßnahmen auf Grundlage der EU-Verträge erfolgen. Wie heute hinlänglich klar ist und mittlerweile auch von niemandem mehr bestritten wird, handelt es sich um Maßnahmen, die ausschließlich das bilaterale Verhältnis Österreichs zu den 14 Staaten betreffen und die dem Geist der Verträge der EU widersprechen. Dies wurde auch in der Reaktion der Europäischen Kommission deutlich, deren Erklärung sich substanziell von jener des portugiesischen EU-Vorsitzenden unterschieden hat.

Die gegenwärtige Bundesregierung möge, so wie dies die Kommission als Hüterin der Verträge zum Ausdruck gebracht hat, an ihren Taten gemessen werden, nicht aber an Mutmaßungen, Vorverurteilungen, Vermutungen und Vorurteilen. Mit der Regierungserklärung und der darin enthaltenen Präambel hat die österreichische Bundesregierung ein eindeutiges Signal gesetzt und diesem Signal mit der Einsetzung einer Regierungsbeauftragten in der Frage der Entschädigungen ehemaliger Zwangsarbeiter auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich eine erste Initiative gesetzt, der weitere Schritte folgen werden, die ein Beleg dafür sein werden, dass die von den 14 Partnerländern der EU geäußerten Vorbehalte gegenüber der österreichischen Bundesregierung unbegründet sind.

Zu den einzelnen Fragen die Antwort.

Zu Frage 1:

Ja. In seiner Beantwortung der dringlichen Anfrage vom 8. des Monats hat der Bundeskanzler im Nationalrat erklärt – ich zitiere –: Mich hat am Montag, den 31. Jänner dieses Jahres, mein damaliger Amtskollege da Gama offiziell über die Maßnahmen informiert. Ich habe vorher nicht gewusst, dass die portugiesische Präsidentschaft einen Text hat. Wir haben gerüchteweise gehört, und zwar aus einer vertraulichen Quelle, dass es auf Grund eines belgischen Ansuchens an die Präsidentschaft einen Brief der Belgier gab, der eine gemeinsame Aktion im Sinne von "observation", "monitoring" und eine Darstellung des österreichischen Programms fordern sollte.

Deshalb haben wir in der portugiesischen Hauptstadt angefragt, ob es dazu schon eine Position der Präsidentschaft gibt. Den Inhalt der Erklärung der portugiesischen Präsidentschaft in Lissabon haben wir erst um 17 Uhr erfahren. Mündlich wurde ich um 13 Uhr direkt vom Außenminister in Kenntnis gesetzt.

Wir hätten es nicht für möglich gehalten, dass eine Gruppe von Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen einen Partner verhängt, ohne überhaupt offiziell mit diesem ein Gespräch zu suchen. Weder die Vierzehn noch die Präsidentschaft haben vor Abgabe dieser Erklärung ein offizielles Gespräch mit Österreich gesucht, und dies steht meiner Meinung nach im klaren Widerspruch zu Artikel 11 des EU-Vertrages, demzufolge die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, "um die gegenseitige politische Solidarität zu stärken und weiterzuentwickeln".

Es waren auch einige der Mitgliedstaaten kaum konsultiert, was deren Erstaunen über diese Vorgangsweise – man liest es ja auch in internationalen Zeitungen sehr direkt – hervorgerufen hat. – Ende des Zitats.

Das Gespräch mit dem portugiesischen Außenminister am 27. Jänner war von Sorge gekennzeichnet, wobei der Wunsch Belgiens nach einer gemeinsamen Reaktion der Vierzehn ebenfalls zum Ausdruck gebracht wurde. Das im "Standard" vom 16. Februar 2000 erwähnte Telefongespräch mit dem belgischen Außenminister Michel fand über Betreiben des damaligen Außen


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