Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 9

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dipl.-Ing. Michael Schmid: In Bezug auf die Errichtung der Mautstellen kann man festhalten, dass die Bemautung insgesamt doch den Effekt haben soll, dass es zu einer besseren Umweltverträglichkeit des Transportes auf der Straße kommt. Ich habe bewusst das Wort "soll" verwendet, weil wir zurzeit auch in schwierigen Verhandlungen mit der Europäischen Union betreffend die Plafondierung der Einheiten des Transitverkehrs, die Öko-Punkte und im Besonderen – ich glaube, diesbezüglich kommt noch eine Frage – die Brenner-Maut sind.

Die Bemautung, die schlussendlich ein Ersatz – ein sehr vernünftiger Ersatz! – für mehrere bisherige Systeme sein soll, sollte natürlich auch zu einer Verbesserung im Bereich der Emissionen führen.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen nun zur 2. Anfrage, die Herr Bundesrat Boden stellen wird. Ich bitte ihn um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1076/M-BR/00

Welche unternehmenspolitischen Maßnahmen halten Sie bei den Österreichischen Bundesbahnen für erforderlich?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dipl.-Ing. Michael Schmid: Sehr geehrter Herr Bundesrat! In unternehmenspolitischer Hinsicht erfolgte mit dem Bundesbahngesetz 1992 eine gesellschaftsrechtliche Verselbständigung der Österreichischen Bundesbahnen. Damit verbunden ist ab 1. Jänner 1994 einerseits die Trennung – die rechnerische, finanzielle, personelle und organisatorische Trennung – des Gesamtunternehmens ÖBB in die Unternehmensbereiche Erbringung von Verkehrsleistungen – der so genannte Absatz – und Eisenbahn-Infrastruktur sowie andererseits eine wesentliche Einschränkung des Weisungsrechtes an den Vorstand der ÖBB auf zwei konkrete Tatbestände gemäß § 12. – Daher sind die Österreichischen Bundesbahnen nach kaufmännischen Grundsätzen wie jede andere Kapitalgesellschaft der Privatwirtschaft zu führen.

Die Aufgabe des Bundesministers erstreckt sich gemäß Bundesbahngesetz 1992 auf die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion, der verkehrspolitischen Funktionen und der Bestellerfunktion im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Im Einzelnen umfassen diese Funktionen die Bestellung des Aufsichtsrates und die Feststellung des Jahresabschlusses inklusive der damit verbundenen Entlastung der Gesellschaftsorgane, die Kostentragung für den Betrieb sowie die Erhaltung und den Ausbau der Bahn-Infrastruktur. Damit verbunden sind die Vorgaben für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur per Übertragungsverordnung auf Basis eines Verkehrswegeplanes.

Die Feststellung der generellen Kriterien für das Infrastrukturbenützungsentgelt ist ebenfalls Aufgabe des Ministeriums sowie weiters der Abschluss von Verträgen über die Bestellung und Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Dies sind Leistungen im gesamtwirtschaftlichen Interesse, die auf Grund einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht kostendeckend erbracht werden können. Diese Verkehrsleistungen sind vom Bundesministerium gesondert zu beauftragen und auch gesondert zu bezahlen. Auf Basis eines mehrjährigen Bestellrahmens werden für jedes Jahr nach bestimmten festgelegten Kriterien die von den ÖBB erbrachten Leistungen abgerechnet.

Damit sind die Aufgaben des Bundesministers in Bezug auf das Unternehmen ÖBB auf der Grundlage des durch den Nationalrat beschlossenen Bundesbahngesetzes in ihren wesentli


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