Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 32

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erheben, samt der gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates beigegebenen Begründung ist genügend unterstützt und steht demnach in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm dieses.

12.17

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss, der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, wird ein höchst anspruchsvolles Reformziel verfolgt: die bessere Organisation der staatlichen Regierungstätigkeit – soweit sich eine solche Strukturreform bloß auf der Ebene von Kompetenzbestimmungen überhaupt erreichen lässt.

Leitender Gesichtspunkt war dabei einerseits die Tendenz, die Sachzusammenhänge der Materien verstärkt zu berücksichtigen, und andererseits das Bestreben, mit einer Mindestzahl von Bundesministerien das Auslangen zu finden. Nach meiner festen Überzeugung – und darin muss ich meinem Vorredner, Kollegen Kraml, eindeutig widersprechen – ist es mit dieser Novelle durchaus geglückt, den erklärten Zielvorstellungen in einem sehr hohen Ausmaß gerecht zu werden.

Gewiss lässt sich über jede Art von Kompetenzverteilung streiten, denn es gibt wohl keinen gleichsam sachlogisch vorgegebenen Zusammenhang der verschiedenen Materien oder zwingende Abgrenzungen zwischen ihnen. Und natürlich räume ich ein, dass es daher auch gegen die im vorliegenden Gesetz getroffenen Zuordnungen mögliche Einwände geben kann. Aber bei unvoreingenommener Beurteilung muss man doch sehen, dass die heute zu beschließende Neuordnung der Ressorts eindeutig der Zusammenführung und Abrundung bisher äußerst zersplitterter Wirkungsbereiche dient.

Davon verspreche ich mir – wie schon zur Regierungserklärung ausgeführt – eine Steigerung der Wirksamkeit des ministeriellen Handlungsspielraums und erhöhte Synergieeffekte, nicht zuletzt aber auch eine Verbesserung der Koordination und Kooperation, die bisher vielfach nur dadurch gewährleistet war, dass ein bestimmter Bundesminister das Einvernehmen mit einem anderen Bundesminister herzustellen hatte. Gerade das hat in der früheren Regierungskoalition oft zu einer wechselseitigen Blockade geführt, wenn die betreffenden Ressorts von Ministern unterschiedlicher Parteizugehörigkeit geführt wurden.

Im Besonderen darf ich als meiner Meinung nach größten Wurf des neuen Bundesministeriengesetzes hervorheben, dass im neuen Ressort für Verkehr, Innovation und Technologie die gesamten Verkehrsagenden vereinigt und sämtliche Bereiche der Technologie konzentriert sein werden. Wie wir heute bereits in der Fragestunde erörtert haben, wird das erstmals einen alle Verkehrsträger übergreifenden Bundes-Verkehrswegeplan und die ihm gemäßen gezielten Infrastrukturinvestitionen ermöglichen. Sie werden verstehen, wenn ich mich darüber freue, dass damit ein langjähriger Vorschlag meiner Fraktion verwirklicht worden ist.

Gerne wiederhole ich mich auch in meiner hoffnungsvollen Erwartung, dass die Zusammenführung vom Unterrichtsbereich und vom Wissenschaftsbereich endlich die längst gebotene Bildungspolitik nach einem alle Ebenen und Wege der Bildung aufeinander abstimmenden Gesamtkonzept ermöglichen wird; und zwar einem solchen Konzept, das – darin stimmen die Regierungsparteien voll überein – von Qualitätsanforderungen und vom Leistungsprinzip geprägt ist. – Man vergleiche beide neu umschriebenen Bundesministerien, von denen ich gesprochen habe, mit dem zuletzt vorgesehenen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr als einem wahrhaft abstrusen Konstrukt!

Ich will mich freilich nicht dem Vorwurf aussetzen, hier nur die "Highlights", wie es auf Neudeutsch heißt, ausgewählt zu haben. Vielmehr gehe ich bewusst auch auf die von der Opposition sehr kritisch beleuchteten neuen Verknüpfungen bislang getrennter Materien ein.


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