Bundesrat Stenographisches Protokoll 663. Sitzung / Seite 21

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Damit können wir die Brüsseler Mittel ausschöpfen. Damit können wir – um Ihnen eine Größenordnung zu nennen – etwa für das Umweltprogramm einen Betrag in der Höhe von 7,8 Milliarden Schilling zur Verfügung stellen, für die Bergbauernförderung etwa einen Betrag in der Höhe von 2,8 Milliarden Schilling und für das neue Programm "Ländliche Entwicklung" etwa einen Betrag in der Höhe von 1,5 Milliarden Schilling, sodass wir insgesamt aus meiner Sicht – trotz der sehr restriktiven Budgetsituation mit allen Kraftanstrengungen der internen Prioritätensetzung – die ländliche Entwicklung optimal bewältigen können.

Vizepräsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Welche Mittel sind für die Investitionsförderung im Bereich ländlicher Entwicklung vorgesehen?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Von den angesprochenen rund 1,5 Milliarden, die für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen, sind es etwa 660 Millionen Schilling, die in der kofinanzierten Investitionsförderung reserviert sind. Das sind Mittel im Ausmaß von 330 Millionen Schilling aus der Europäischen Union und 330 Millionen Schilling aus Österreich, wobei sich diese im bekannten Verhältnis von 60 zu 40 zwischen dem Bund und den Ländern verteilen. Daher ist ein Betrag, der über einem Drittel der Gesamtsumme der ländlichen Entwicklung liegt, für Investitionsförderung vorhanden.

Vizepräsident Johann Payer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Ich bitte Herrn Bundesrat Johann Grillenberger um seine Zusatzfrage.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Gibt es in diesem Zusammenhang Berechnungen, wie die finanziellen Aufwendungen für das Jahr 2000 auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt sind?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Alle diese Programme, die ich jetzt geschildert habe, sind in Absprache mit den Bundesländern erarbeitet worden – selbstverständlich deshalb, weil die Bundesländer den nationalen Anteil zu 40 Prozent mitfinanzieren.

Dort, wo es sich um natürliche Gegebenheiten handelt, ist die Verteilung so, wie die Natur sie vorgibt: im Umweltprogramm in jenem Ausmaß, in dem die Bauern daran teilnehmen, oder in der Bergbauernförderung entsprechend dem jeweiligen Bergbauernanteil in den einzelnen Bundesländern. In den anderen Sparten – etwa in der Investitionsförderung – sind Schlüssel für die einzelnen Bundesländer vorgesehen, damit von vornherein eine Orientierung darüber gegeben ist, womit jemand rechnen kann. Diese Schlüssel sind im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Bundesländern erstellt worden.

Vizepräsident Johann Payer: Herr Bundesrat Mag. John Gudenus! Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Welche zusätzlichen Programme werden für den Schutz des Waldes und für die österreichische Forstwirtschaft vorgesehen werden?

Vizepräsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat! Ich habe schon erläutert, dass es im Rahmen dieser ländlichen Entwicklung zum ersten Mal möglich gewesen ist, die Frage der Forstwirtschaft als integralen Förderbestandteil darzustellen. Ich meine, dass es durchaus auch eine österreichische Initiative


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