Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 12

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Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bieringer. – Bitte.

9.32

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte für die ÖVP-Fraktion ausdrücklich fest, dass Debatten zur Geschäftsordnung beziehungsweise zur Tagesordnung an und für sich nur mit einer sachlichen Begründung, aber nicht mit Erläuterungen oder sonstigen politischen Beiträgen zu garnieren sind. Das ist die erste Feststellung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweite Feststellung: Über die Durchführung einer Debatte müsste meiner Meinung nach eine Abstimmung erfolgen.

Dritte Feststellung: Für die ÖVP-Fraktion ist keine Veranlassung gegeben, sich dem Antrag der SPÖ-Fraktion anzuschließen und die beiden Punkte von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen. Das Schreiben des Kärntner Landeshauptmannes, das hier angeführt wird, ist allen Fraktionen vor den gestrigen Ausschussberatungen – das möchte ich ausdrücklich festhalten – vorgelegen und hätte daher im Ausschuss ohne weiteres in Verhandlung genommen werden können.

Vierte Feststellung: Das Schreiben des Kärntner Landeshauptmannes besagt nicht, dass wir etwas zurückstellen sollen, geschweige denn, dass schärfste Mittel angewendet und ein Einspruch erhoben werden sollen.

Daher ist für die ÖVP keine Veranlassung gegeben, sich dem Antrag der SPÖ-Fraktion anzuschließen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.34

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Böhm. – Bitte.

9.34

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch meine Fraktion sieht sich nicht veranlasst, diesem Antrag näher zu treten.

Ich stimme Herrn Kollegen Konecny durchaus zu, dass der Kärntner Landeshauptmann namens der Kärntner Landesregierung auf eine Tatsache hingewiesen hat. Es heißt hier wörtlich: Auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Umstrukturierungsmaßnahmen, Verschmelzungsvorgänge, Umgründungsmaßnahmen, Vermögensübertragungen und Privatisierungserlöse werden bundesgesetzlich geregelte Abgabenvorschriften als nicht anwendbar erklärt.

Ich verweise darauf, dass das bei vergleichbaren Gesetzen stets der Fall war. Erinnern Sie sich an das Bundesbahngesetz, auch dort wurden bundesgesetzliche Abgabenvorschriften nicht zur Anwendung gebracht. Meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion! Sie wissen, dass Sie diesem Gesetz gleichfalls Ihre Zustimmung erteilt haben.

Diese Feststellung des Kärntner Landeshauptmannes schließt mit dem Resümee: Somit werden Erträge auch aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben umsatzsteuergeschmälert, was zur Folge hat, dass Ertragsausfälle in einem nicht abschätzbaren Ausmaß auch für Länder und Gemeinden zu erwarten sind.

Wie Herr Kollege Bieringer schon zu Recht bemerkt hat, ist das eine reine Tatsachenfeststellung, auf die der Kärntner Landeshauptmann pflichtgemäß in Wahrung der Interessen seines Bundeslandes hingewiesen hat. Offensichtlich war ihm aber die Bedeutung dieses legistischen Vorhabens im Rahmen der Bundesgesetzgebung bewusst. Er hat daran nicht die Folgerung geknüpft, dass das Land Einspruch erhebt. Er hat nicht einmal in Frage gestellt, dass vielleicht keine ausreichende Begutachtungsfrist vorgesehen gewesen sei. Das wäre auch unlogisch, denn er hat diese Stellungnahme rechtzeitig abgegeben. (Bundesrat Meier: Was nützt sie dann?)


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