Bundesrat Stenographisches Protokoll 665. Sitzung / Seite 10

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scheinend nicht vorhanden! – Bundesrat Marizzi: Wo wart ihr denn die letzten 13 Jahre? Auf Urlaub?)

Zur Sache, zum Thema selbst. Durch die Ersatzlösung für die Getränkesteuerregelung und die neue bundeseinheitliche Werbeabgabe werden sowohl die Besteuerung von Gastronomie und Hotellerie, aber auch beachtliche Teile der Gemeindefinanzierungen neu geregelt. In Summe kommt es bei diesem Paket zu einer Entlastung in der Höhe von 2,5 Milliarden Schilling, und ich glaube, das sollte man bei aller Strittigkeit des Themas doch auch immer wieder sagen. Es ist aber auch klar, dass die Leidensfähigkeit vieler Kollegen in allen Fraktionen hier im Hohen Haus strapaziert wird.

Vorweg muss man immer wieder betonen, dass das nicht eine Übung aus Jux und Tollerei, aus Übermut ist, sondern dass der Europäische Gerichtshof die Neuregelung erzwungen hat und dass auch aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes die Neuregelung der Ankündigungs- beziehungsweise Anzeigenabgabe erforderlich ist.

Grundsätzlich ist es wohl immer eine Gratwanderung, wenn einzelne Teile eines komplexen Gesamtsystems neu geregelt werden. Eine Gratwanderung ist es natürlich auch dann, wenn die Zahler und die Nutznießer nicht immer identisch sind. Ich denke zum Teil an die Anzeigen- und Werbeabgabe, bei der natürlich die Entlasteten ganz andere Wirtschaftsgruppen sind als jene, die in Summe durch dieses Paket belastet werden.

Eine Gratwanderung ist es natürlich auch dann immer, wenn ein Teil eines Gesamtsystems, das ineinander sehr verflochten ist, neu zu regeln ist. Ich weise darauf hin, dass bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich die Materien in einigen Punkten natürlich weiter zu verfolgen sind.

In Summe, so glaube ich, ist dieses Gesetzespaket wie folgt zu bewerten.

Erstens ist es der einzige erreichbare Konsens und Kompromiss, der machbar ist. Es gibt dazu, wie die Verhandlungen zeigen, keine Alternative. Man muss allerdings auch dazu sagen, dass die Unzufriedenheit nicht gleichmäßig verteilt ist, was bei politischen Kompromissen oft als Qualitätsmerkmal gesehen wird.

Zweitens werden dadurch die Wirtschaft und die Konsumenten in Summe um 2,5 Milliarden Schilling entlastet, und das sind Summen, die im öffentlichen Bereich weitgehend erst hereinzubringen sind.

Zum Dritten muss man die Sorgen und Anliegen der Tourismuswirtschaft und auch der Gastronomie ernst nehmen, denn diese sind berechtigt. Unabhängig von dieser notwendigen und unvermeidlichen Reparatur muss an der Neupositionierung dieser Branche im Hinblick auf ihre Stellung im Wettbewerb und auch im Hinblick auf die administrative Praxis gearbeitet werden.

Viertens geht die Diskussion bei den Gemeinden fließend in die Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz über, bei denen über die erforderliche Finanzausstattung der Gemeinden Fraktur zu reden sein wird.

So sehe ich die Sachlage und die vielen wirklich ehrlichen Schmerzen und politischen Probleme, die gegeben sind, aber ich glaube, in Summe gibt es keine Alternative, als diesem Paket zuzustimmen.

Einen Exkurs erlauben Sie mir aber doch noch zur Getränkesteuer, ist es mir doch ein Anliegen, das zu sagen. Es gibt zwei Typen von Gemeinden, die in besonderer Weise aus der Getränkesteuer schöpfen. Das sind zum Ersten die Tourismusgemeinden und zum Zweiten die Standortgemeinden der Handelszentren und Großmärkte. Bei den Tourismusgemeinden ist die Sachlage insofern eine völlig andere, als diese Gemeinden dazu, dass sie Umsätze machen, Steuererträge fließen, sehr viel beitragen müssen. Also eine Tourismusgemeinde muss von hoher Attraktivität gekennzeichnet sein, und diese hohe Attraktivität macht bedeutende Investitionen in die Infrastruktur, in die Werbung, in das Marketing und vieles andere notwendig. Diese Gemein


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