Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 75

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für einen Pensionisten aufkommen müssen. Der Trend geht in Richtung: länger lernen, länger leben – aber kürzer arbeiten!

Das ist zwar eine erfreuliche Entwicklung, aber auch dramatisch, denn im Klartext bedeutet das Folgendes – ich darf an die Ausführungen der Frau Kollegin Höllerer anknüpfen –: Die Pensionsversicherung wird aus Beiträgen und aus Staatszuschüssen finanziert. Die Beitragssätze unserer gesetzlichen Pensionsversicherung zählen zu den höchsten in Europa. Eine weitere Anhebung erscheint derzeit nicht vertretbar. Jene Ausgaben, die nicht durch die Beiträge gedeckt sind, müssen daher durch Zuschüsse aus dem Budget finanziert werden.

Der Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung sagt voraus, dass sich die Belastungen in der Höhe von rund 66 Milliarden Schilling im Jahr 2000 auf rund 90 Milliarden im Jahr 2004 erhöhen werden.

Da die Staatszuschüsse von den Steuerpflichtigen, also hauptsächlich von der Aktivgeneration, aufgebracht werden müssen, führt jede Erhöhung der Beiträge oder Staatszuschüsse zu einer Mehrbelastung der jungen Generation. Es muss aber das Ziel einer vorausschauenden Politik sein, die Belastung der Jungen in jenen Grenzen zu halten, die weder ihre Leistungsfähigkeit noch ihren Leistungswillen überfordern. Gleichzeitig muss die junge Generation auch selbst auf eine angemessene Alterssicherung vertrauen dürfen.

Dieser Reformzwang wird noch durch die EU-Verpflichtung Österreichs verstärkt, das Defizit des Bundeshaushaltes so rasch wie möglich zu verringern. Die Bundesregierung kommt daher nicht umhin, auch eine Reduktion des Staatszuschusses für die Alterssicherung ins Auge zu fassen. Um die Budgetziele zu erreichen, müssen diese Zuschüsse bis zum Jahr 2003 um 15 Milliarden Schilling gesenkt werden.

Eine wichtige Maßnahme im Sanierungskonzept der Regierung ist dabei die Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Wie Sie wissen, wird diese Maßnahme auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes notwendig. Die Aufhebung ist deshalb zwingend, weil eine Senkung des Zugangsalters für Männer von 57 auf 55 Jahre zu dieser Pensionsform, also eine Gleichstellung mit den Frauen, nicht finanzierbar wäre. Die Mehrbelastung würde sich auf rund 2 Milliarden Schilling im Jahr belaufen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe meine Rede mit einem Zitat von Max Frisch eingeleitet. Dieses lautete: "Die Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Der Bundesregierung wird beides gelingen. Schon jetzt hat sie dem Pensionsthema den Beigeschmack der Katastrophe genommen, und sie betreibt die Reform in äußerst produktiver Art und Weise. Das zeigt sich gerade daran, wie umsichtig die Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in Angriff genommen wurde.

Ich darf in diesem Zusammenhang vor allem auf die flankierenden Maßnahmen verweisen. Durch den erleichterten Zugang zur Invaliditäts-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspension werden die Härtefälle qualitativ und quantitativ abgefedert werden. Zu nennen sind hier aber auch die beschäftigungspolitischen Maßnahmen, welche die Pensionsreform begleiten, etwa die Qualifizierung von älteren Beschäftigten im Rahmen des neuen Ziel 3-Programms des europäischen Sozialfonds oder die Verstärkung des Anreizsystems zur Beschäftigung von Personen über 50 Jahren. Auf die erfreuliche Arbeitsmarktlage ist schon von Herrn Bundesminister Bartenstein hingewiesen worden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung verfolgt bei der Pensionsreform vor allem zwei Ziele: einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen und die generationenübergreifende Sicherung der gesetzlichen Pensionen. Seien Sie versichert, sie wird beide Ziele erreichen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.03

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. Ich erteile ihr dieses.


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