Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 126

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in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gestaltet sind. Ich möchte einen Entschließungsantrag einbringen, der darauf abzielt, auch in diesem Bereich eine finanzielle Förderung zu gewährleisten.

Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Erhard Meier und Genossen betreffend Förderung der Berufsreifeprüfung

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Bundesrat hat beschlossen:

"Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, die Berufsreifeprüfung in einem höheren Ausmaß als bisher in einer treffsicheren Form zu fördern. Die ,Berufsreifeprüfungs-Prämie‘ soll insgesamt 8 000 S für jede/n Absolventen/in betragen. Die Ausschüttung soll in vier Stückelungen und zu je 2 000 S nach jeder positiv absolvierten Teilprüfung erfolgen. Die entsprechend beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzureichenden Antragsformulare sollen gleichzeitig die Grundlage zum Aufbau einer Datenbank und repräsentativen Statistik zur Berufsreifeprüfung sein.

Unter einem wird die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, mit den Ländern Gespräche aufzunehmen, um eine gleichmäßige Förderung sicherzustellen."

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Ich nehme an, dass der Antrag ordnungsgemäß unterzeichnet eingebracht ist.

Der nächste Tagesordnungspunkt betrifft das Nachholen des Hauptschulabschlusses in einem zehnten oder elften Schuljahr.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass das unabhängig von der NAP-Regelung besonders wichtig ist. Ich kenne einen Fall, den ich im Ausschuss schon zur Kenntnis gebracht habe, der derzeit an meiner Schule aufgetreten ist. Ein Schüler, der wegen seiner Legasthenie drei Jahre in der Volksschule verloren hat, ist jetzt in einem elften Schuljahr in der Lage, die Hauptschule abzuschließen, und zwar ohne Klassenverlust in der Hauptschule – je älter er geworden ist, umso eher war er in der Lage, mitzukommen – und auch ohne andere Probleme wie etwa, dass er zu alt sei, um mit den anderen Schülern in dieser Stufe zu sein.

Es ist also grundsätzlich sehr zu befürworten, dass die Möglichkeit eines Hauptschulabschlusses oder des Abschlusses der Polytechnischen Schule gegeben ist. Denn wo immer so ein junger Mensch hinkommt, auch in späteren Jahren, wird zunächst einmal das Hauptschulzeugnis, das Pflichtschulzeugnis verlangt und dann eben weitere Ausbildungsmöglichkeiten.

Ich befürworte also auch dieses Gesetz und diese Novellierung, möchte aber auch dazu einen Entschließungsantrag einbringen, der darauf abzielt, die Möglichkeit der Ablegung bis zum 18. Lebensjahr in Form eines zehnten oder elften Schuljahres nicht auf zwei Jahre zu befristen. Ich glaube, das hat mit dem NAP eigentlich nichts zu tun, denn es wird immer die Notwendigkeit geben, dass Menschen den Schulabschluss in dieser Form bewältigen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in zwei Jahren anders ist, und dann müssten wir in zwei Jahren wieder darüber sprechen.

Der Entschließungsantrag lautet:


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