Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 127

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Entschließungsantrag

der Bundesräte Erhard Meier und Genossen betreffend unbefristetes Nachholen des Hauptschulabschlusses

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Bundesrat hat beschlossen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Möglichkeit des Nachholens des Hauptschulabschlusses zur Erlangung des Pflichtschulabschlusses, um den Betroffenen für ihr zukünftiges Berufsleben die Chancen zu verbessern, zu gewährleisten und dies als Grundsatz im Bildungssystem unbefristet zu verankern."

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Ich finde, das ist keine ideologische Frage, auch sonst keine schwierige Frage. Es ist dies ein Vorschlag, dem man tatsächlich näher treten könnte. Wenn das jetzt nicht geschieht, dann bin ich davon überzeugt, dass wir uns ohnehin in zwei Jahren hier wiederum zusammenfinden und diese Möglichkeit über die zwei Jahre hinaus verlängern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41

Vizepräsident Johann Payer: Der von den Bundesräten Erhard Meier und Genossen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Förderung der Berufsreifeprüfung ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Der von den Bundesräten Erhard Maier und Genossen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend unbefristetes Nachholen des Hauptschulabschlusses ist ebenfalls genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesrat Josef Saller. Ich erteile ihm dieses.

16.42

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eingangs muss ich sagen, der Vorredner hat mir aus dem Herzen gesprochen, als er gesagt hat, wir bekennen uns zum Leistungssystem. Ich füge noch hinzu, zur Vielfalt der Bildung natürlich auch, aber darin sind wir uns ohnehin einig.

Ich möchte etwas anderes sagen, und zwar zum Schulunterrichtsgesetz betreffend die Höchstdauer, und aus privater Sicht eine Anmerkung dazu machen.

Zum vorliegenden, sehr positiven Gesetzeswerk möchte ich besonders auch auf die äußerst notwendige Schulpartnerschaft Eltern – Schüler – Lehrer hinweisen. Denn neben den gesetzlichen Möglichkeiten muss unbedingt auch die Leistungsbereitschaft der betroffenen Schüler, die den Abschluss erreichen wollen, gegeben sein. Das ist ein wichtiger Punkt, den ich speziell ansprechen möchte. Die Schüler müssen den Abschluss von sich aus auch wirklich wollen!

Die Zwangsbeglückung wird es nicht geben, und man darf nicht vergessen, dass es auch eine Belastung für die Schüler ist, wenn sie sich zum Beispiel als 17-Jährige in eine Klasse von 14-Jährigen setzen müssen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Die Frage ist: Wie oft wird das der Fall sein? Handelt es sich dabei eher um Ausnahmefälle, oder tritt das ein, was Frau Kollegin Pühringer schon gesagt hat, und erfolgt das im Rahmen von Externistenprüfungen?

Dass es solche Schüler gibt, für die wir dieses Gesetzeswerk brauchen, kann ich als Schulleiter anhand der Zahlen von unserer Schule bestätigen. Wir haben zum Beispiel in den zweiten Klassen, in der sechsten Schulstufe, elf Schüler, die bereits im siebenten Jahr sind. Das heißt, diese Schüler haben ein Jahr Verlust. Ferner gibt es fünf Schüler, die bereits im achten


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