Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 61

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Das Französische galt im 14. Jahrhundert als die Sprache der Engel, ab der Aufklärung als Sprache der Vernunft. Vielleicht werden die Franzosen jetzt bald so vernünftig werden, auch die Minoritäten an ihren Rechten teilhaben zu lassen. Korsen, Bretonen und Savoyer wandten sich deshalb auch an das Europäische Parlament, um die Belebung ihrer Sprache zu bewerben. – Das war in Österreich gar nicht notwendig. Wir machen das selbst. Sollen doch diese Minoritäten zu uns kommen, hier finden sie Verständnis. Wir werden sie auch, so gut wir können, im Europäischen Parlament vertreten. Uns sind Minoritäten ein Anliegen!

1992 hat Frankreich die vom Europarat entworfene Charta der Regionalsprachen unterzeichnet. Der Conseil Constitionnel meint, diese wäre verfassungswidrig und stünde im Widerspruch zu einer unteilbaren Republik. Ihre Unterzeichnung bedeute, Frankreich werde anerkennen, ein mehrsprachiges Land zu sein. Daher geschieht bis jetzt nichts.

In Spanien sind es die Katalanen, die Galizier und die Basken, die eine eigene Sprache haben und zum Ärger der Zentralregierung hartnäckig ihre soziokulturellen Besonderheiten vorzeigen und an ihrem Geschichtsbild festhalten. Es ist eben nicht nur das rein spanische Geschichtsbild. Das Volk hat ein Recht darauf, seine wahre Geschichte zu erfahren, verlangen diese drei Minderheitsgruppen. Doch wer definiert, was jeder der 39 Millionen Spanier oder der 60 Millionen Franzosen als sein Geschichtsbild betrachten darf, soll oder muss? – Gottlob, Österreich hat es besser! Wir können den anderen zeigen, wie es gemacht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Scheuch. – Bitte.

12.32

Bundesrat Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche, Kärnten): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochgeschätzter Bundesrat! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Diese Staatszielbestimmung zum Schutz der autochthonen Volksgruppen, über die wir heute reden, ist, so glaube ich – das hat auch schon ein Vorredner heute hier gesagt –, wirklich ein Meilenstein im Umgang Österreichs mit den verschiedenen Volksgruppen.

Das hat auch die Debatte im Nationalrat ganz klar gezeigt. Es hat dort einen sehr scharf geführten Vaterschaftsprozess um diese Staatszielbestimmung gegeben. Ich stehe gar nicht an, hier zu sagen, dass es für mich als jungen Politiker, der oft auch die Reibung mit seinem politischen Gegenüber sucht, einen gewissen Reiz in sich bergen würde, gewisse Doppelbödigkeiten hier zum Thema zu machen, aber ich möchte doch auch ganz klar vom Rednerpult aus sagen, dass mir dieses Thema zu schade ist, um politisches Kleingeld einzusammeln.

Etwas ist allerdings auch besonders schade, und ich denke, das sollte man doch hier im Bundesrat vorbringen. So hat zum Beispiel ein Mitglied des Minderheitenausschusses, nämlich Dieter Brosz, seines Zeichens Bildungssprecher der Grünen, im Nationalrat doch tatsächlich gemeint – ich zitiere aus dem Protokoll der Nationalratssitzung vom 7. Juli 2000 –: "Es gibt keine zweisprachigen Kindergärten. Dieses Modell beginnt, wo überhaupt, erst im Schulsystem. Im Burgenland gibt es sie übrigens, aber vor allem in Kärnten gibt es sie nicht, was vielleicht auch eine Antwort der FPÖ bedingen würde ..."

Ich finde es eigentlich traurig, dass Leute, die im Nationalrat sitzen, sich so uninformiert zu Wort melden und solche Sachen in den Raum stellen. Es hat dann Gott sei Dank eine tatsächliche Berichtigung gegeben, und ich glaube, auch die Vertreter von Kärnten, die heute hier sitzen, wissen, dass es in Kärnten natürlich zweisprachige Kindergärten gibt.

Ich halte es da beinahe ein bisschen mit Professor Öhlinger, der in einem Artikel über den Verfassungsschutz von ethnischen Gruppen in Österreich Folgendes geschrieben hat: Eine rationale Diskussion der Rechtsprobleme ethnischer Minderheiten ist überlagert von Emotion, Verurteilung und Angst.


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