Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 139

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ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, und das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden. Es geht dabei um das Pensionsantrittsalter.

Präsident Johann Payer: Herr Bundesrat! Ich darf Sie korrigieren. Sie haben jetzt einen Bericht ausgelassen, und zwar betreffend das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Diesen Bericht brauchen wir auch noch.

Berichterstatter Gottfried Kneifel: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird.

Die EU-Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit wurden bisher für den Bereich der Landeslehrer innerstaatlich noch nicht umgesetzt.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat den Einbau entsprechender Bestimmungen in den Abschnitt "X" des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, welcher den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Landeslehrer regelt, zum Ziel.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Danke.

Ich bitte nun um den dritten Bericht betreffend das Bundesbezügegesetz.

Berichterstatter Gottfried Kneifel: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz und das Bundesbezügegesetz geändert werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden für Politiker die gleichen Änderungen im Pensionsrecht durchgeführt wie bei allen Österreicherinnen und Österreichern.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Karl Boden. Ich erteile ihm dieses.

18.58

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle ist weitgehend eine Anpassung an die neuen Zuständigkeiten. Weiters handelt es sich um zahlreiche technische Adaptierungen, die sich auf alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes verteilen.

In letzter Zeit hört man immer wieder den Satz: Wir müssen sparen. In diesem Zusammenhang stelle ich zwei entscheidende Fragen. Erstens: Wer ist das viel zitierte wir? Zweitens: Wer spart für wen?

Wenn man das Regierungsübereinkommen liest, dann bemerkt man, dass es nicht wirklich ums Sparen geht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von den Gesamtmaßnahmen der Regierung mit 13,3 Milliarden belastet, Großunternehmer, Hausherren und Großbauern aber mit 20,65 Milliarden Schilling entlastet. Es geht also in erster Linie um eine drastische Umverteilung, die die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich weiter vergrößert. (Bundesrat Hensler: Klassenkampf pur! – Bundesrätin Fuchs: Tatsachen!)


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