Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 162

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Ein Punkt, bei dem auch ich ein Problem sehe, ist die Stückelung der Banknoten. Wir werden sicherlich viele schwere Taschen mit uns herumtragen und die Anzugtaschen durchbrechen. Es wäre die Banknotenstückelung sicherlich auch nach meiner oder nach unserer Sicht weiter nach unten vorzunehmen gewesen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.14

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? (Bundesrat Mag. Neuner: Nein!)  – Das ist ebenfalls nicht der Fall. – Danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (173 und 245/NR sowie 6191/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ludwig Buchinger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Herbert Thumpser das Wort. – Bitte.

20.15

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das vor uns liegende Pensionskassengesetz unterscheidet sich von bisherigen ähnlichen Gesetzesmaterien, was den Ablauf bis hin zur Gesetzeswerdung betrifft, dadurch, dass keine Gespräche auf Sozialpartnerschaftsebene mehr stattfinden, dass im Vorfeld eines offiziellen Begutachtungsverfahrens der Informationsaustausch der beteiligten Sozialpartner nicht mehr gepflegt wird. Dies dokumentiert auch ein Brief der Bundesarbeitskammer an das Finanzministerium vom 9. Mai 2000.

Grundsätzlich wird die Schaffung der Möglichkeit von Pensionskassenlösungen für alle öffentlich Bediensteten begrüßt. Der Grund dafür, dass wir als Sozialdemokraten diesem Gesetz nicht zustimmen, liegt jedoch im Detail. Es geht hier um eine neue Pensionskasse, und im Zusammenhang mit diesem Pensionskassengesetz stellt sich die Frage, wie sicher eigentlich diese


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