Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 129

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erwarte ich mir das eigentlich, aber auch die anderen Kolleginnen und Kollegen – zu unseren Projekten stehen, wie wir das beim Entschließungsantrag betreffend Temelin gemacht haben.

Wir waren nicht gegen die Oberösterreicher, und wir waren nicht gegen die Niederösterreicher, die sich für die Bemühungen wegen Temelin eingesetzt haben. Wir stehen auch hinter den OberösterreicherInnen und NiederösterreicherInnen. Ich kann wohl erwarten, dass sich auch Bundesrätinnen und Bundesräte anderer Bundesländer ein bisschen für steirische Interessen einsetzen. (Zwischenrufe der Bundesräte Bieringer und Ing. Polleruhs. ) – Es verlängert sich alles, Herr Kollege Polleruhs!

Ich komme jetzt zum Entschließungsantrag, der lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Johanna Schicker, Horst Freiberger, Erhard Meier und GenossInnen betreffend die Fassung eines Ministerratsbeschlusses zur Durchsetzung des Semmering-Basistunnels

In der Ministerratssitzung vom 8. August 2000 hat der Bundesminister für Inneres, Dr. Ernst Strasser, die Beeinspruchung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes durch seine Gegenstimme verhindert – das stimmt ja, Herr Bundesminister, oder? –, obwohl dies vom Bundesminister für Innovation und Technologie, Dr. Michael Schmid, im Ministerrat beantragt worden war. (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Da sind zwei Fehler: Erstens bin ich nicht Doktor! Ich schaue nur so gescheit aus! Und zweitens hat es der Bundeskanzler eingebracht, nachdem ich einen Antrag eingebracht habe, aber wir dann einen gemeinsamen verfasst haben!) – Ursprünglich aber haben Sie ihn eingebracht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Und dann zurückgezogen, dass nur einer war!)

Somit hat das Land Niederösterreich wiederum die Chance, das für die südlichen Bundesländer Steiermark und Kärnten so wichtige Verkehrsprojekt zu verhindern. Der Bundesminister für Inneres, Strasser, hat dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass er mit seinem Stimmverhalten im Sinne Niederösterreichs und nicht im Bundesinteresse gehandelt hat; dies, obwohl er einen Amtseid auf die Republik Österreich abgelegt hat. – Ich glaube, das ist zu unterschreiben, Herr Klubobmann, oder?

Nunmehr ist die Frist für eine Beeinspruchung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes abgelaufen. Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid hat in der vergangenen Woche selbst ein neues Rechtsgutachten vorgelegt, demgemäß zum Bau des Semmering-Basistunnels keine Bewilligung durch das niederösterreichische Naturschutzgesetz nötig ist, weshalb er eine neue Ausschreibung des Bauvorhabens vornehmen lässt. – Ist das richtig, Herr Bundesminister?

Mittlerweile sind aber auch andere Rechtsmeinungen, zum Beispiel die des niederösterreichischen Umweltanwalts, Professor Dr. Harald Rossmann, bekannt geworden, welcher sehr wohl eine Bewilligung für den Semmering-Basistunnel nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz für erforderlich hält.

Um die Kosten eines erneuten Ausschreibungsverfahrens und die darauf aufbauende Rechtsmeinung abzusichern und um ein einheitliches Vorgehen der Bundesregierung zu bewirken, erscheint ein Ministerratsbeschluss der Bundesregierung unerlässlich.

Sollte sich in der Bundesregierung allerdings die Ansicht durchsetzen, dass das niederösterreichische Naturschutzgesetz in jedem Fall für das Projekt Semmering-Basistunnel relevant ist, ist eine Verfassungsänderung erforderlich – Sie haben es schon angesprochen –, wie sie auch von der steirischen Landesregierung auf Antrag von Landesrat Ressel vorgeschlagen wurde. Andernfalls könnte das Land Niederösterreich, wie Bundesminister Schmid betont, gegen die Interessen der südlichen Bundesländer weiterhin bis zum Sankt Nimmerleinstag den Semmering-Basistunnel verhindern. (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Nein, das war das alte Naturschutzgesetz!) – Ja. (Bundesminister Dipl.-Ing. Schmid: Vom neuen habe ich jetzt gerade be


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