Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 21

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Ich meine daher, dass man gerade in einer solchen Situation, in welcher man weiß, dass das System, wie es jetzt dasteht, nicht funktioniert, zu reformieren beginnen muss.

Nochmals: Ich sehe es als Gesamtsystemreform, die folgende Punkte zum Inhalt hat: Autonomie der Universitäten, neues Dienstrecht, Organisationsreform, Universitätsmilliarde, Studienbeiträge. Dabei kommt auch zum Ausdruck, dass ein Studium, das die Karriere der Zukunft, ja hoffentlich die bestmögliche Entwicklung im Berufsleben überhaupt ermöglichen soll, nicht umsonst sein soll.

Es sei mir erlaubt, einen Vergleich mit Kosten für einen Kindergartenplatz in Wien anzustellen: Sozialtarif für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind: 1 500 S im Monat. Wir verlangen von den Studenten einen Beitrag in der Höhe von 833 S im Monat – und das in einer Situation, in welcher mehr als 40 Prozent aller Studierenden in Österreich gefördert werden, und zwar entweder in Form der Familienbeihilfe oder durch ein Leistungsstipendium oder durch ein Sozialstipendium. Da kann man, meine Damen und Herren, nur sagen: Eine solche Reform ist notwendig und richtig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Johann Payer: Herr Bundesrat Thomas Ram, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Minister! Sie haben erwähnt, dass Überlegungen bezüglich Änderung der Familienbeihilfe für Studierende angestellt wurden. Sind seitens Ihres Ministeriums tatsächlich Änderungen in dieser Hinsicht in nächster Zeit geplant?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Es sind betreffend die Familienbeihilfe für Studierende keine Veränderungen geplant; ich habe auf die diesbezügliche Diskussion und auf den Mazal-Bericht zur sozialen Treffsicherheit hingewiesen. Österreich ist eines der ganz wenigen Länder in Europa – ich glaube, es gibt noch eines –, das Familienbeihilfe für Studenten überhaupt ausbezahlt. Das ist eine ganz wesentliche Sozialleistung, die es in anderen Ländern nicht gibt. Außerdem haben in Europa nur Griechenland, Dänemark, Schweden und Finnland keine Studiengebühren. Insofern haben wir in Österreich, so meine ich, eine Situation, von der man sagen kann: Wir unterstützen diejenigen, die es sich nicht leisten könnten zu studieren. Jedem soll es ermöglicht werden, tatsächlich zu studieren, und daher wird es auch bei der Familienbeihilfe für Studierende keine Veränderungen geben.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, 1125/M, an den Herrn Bundesminister für Finanzen. Ich bitte den Anfragesteller, Herr Bundesrat Johann Kraml, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1125/M-BR/00

Durch welche Maßnahmen im Rahmen der heuer bereits beschlossenen beziehungsweise geplanten Belastungspakete werden Einkommensbezieher mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu 30 000 S belastet?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr verehrter Herr Bundesrat! Grundsätzlich darf ich einmal bemerken, dass Bezieher von Einkommen bis zu 30 000 S brutto im Monat einkommenssteuerlich nicht belastet sind. Das sind 75 Prozent der Erwerbstätigen in Österreich. Ich darf ebenso bemerken, dass Pensionisten, die unter 20 000 S brutto im Monat haben, einkommenssteuerlich nicht belastet sind. Das sind 75 Prozent aller Pensionisten in Österreich. Ich gebe Ihnen aber natürlich Recht, wenn Sie jene Maßnahmen ansprechen, die wir im Frühjahr dieses Jahres beschlossen haben, wie zum Beispiel Tabakabgabe, motorbezogene Versicherungssteuer, Energieabgabe und so weiter. Sie können die Liste sicherlich noch


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