Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 86

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr. 423/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 127/1999, und das Auslandszulagengesetz, BGBl. I Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 94/2000, geändert wird (320/A und 440/NR sowie 6316 und 6324/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (357 und 438/NR sowie 6317 und 6325/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz, BGBl. Nr. 423/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 127/1999, und das Auslandszulagengesetz, BGBl. I Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 94/2000, geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird.

Die Berichterstattung über Punkt 8 hat Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth übernommen. Ich ersuche sie um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses zu Punkt 8 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Die Berichterstattung über Punkt 9 hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.

Berichterstatter Christoph Hagen: Der Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.


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