Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 4

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Da vom Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen kein Berichterstatter gewählt wurde, obliegt gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Vorsitzenden des Ausschusses die Berichterstattung. Ich ersuche Frau Bundesrätin Hedda Kainz um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Wie der Herr Präsident schon ausgeführt hat, erstatte ich gemäß § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Bericht über die Beratungen des Sozialausschusses zum Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG und B-KUVG geändert werden (412/A sowie 6332/BR der Beilagen).

Der Antrag wurde am 27. März 2001 im Nationalrat eingebracht. Es gab keine Möglichkeit, in einem Begutachtungsverfahren Stellungnahmen abzugeben, obwohl einzelnen Stellen sogar ein gesetzlicher Anspruch dafür verbrieft ist.

Die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales erfolgte am 28. März 2001.

Am 29. März 2001 wurde in der Nationalratssitzung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Beratung mit 30. März 2001 gesetzt.

Die Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Vorberatung dieser Vorlage erfolgte für 2. April 2001, 8 Uhr. In dieser Ausschusssitzung konnten weder alle zu Wort gemeldeten Abgeordneten sprechen noch die Auskunftspersonen ihre Antworten geben, da die Sitzung um 11.30 Uhr unterbrochen werden musste, um rechtzeitig mit der Nationalratssitzung um 12 Uhr beginnen zu können.

Ich möchte unter anderem auf die folgenden Stellungnahmen im Hearing hinweisen: Der Vertreter der behinderten Menschen gab an, dass insgesamt nur etwa 15 Prozent der Arztpraxen in Österreich für Behinderte frei zugänglich sind. 85 Prozent der Arztpraxen sind also nicht barrierefrei erreichbar.

Die Vertreter der Sozialversicherung ersuchten dringend, diese unadministrierbare Regelung neu zu überdenken und eine entsprechend handhabbare Lösung zu erarbeiten.

Von den Vertretern der Regierungsfraktionen wurde es abgelehnt, ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einzuholen.

Die Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen stellten fest, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Strafsteuer handelt.

In der Nationalratssitzung wurde lediglich dieser Verhandlungsgegenstand beraten. Die Abstimmungen fanden um zirka 17 Uhr statt. Dabei wurde von den Regierungsfraktionen der Initiativantrag durch einen Abänderungsantrag, der den Oppositionsfraktionen erst um 13.30 Uhr übermittelt wurde, weiter abgeändert. Keine einzige Stelle hatte daher vor der Abstimmung im Nationalrat Gelegenheit, eine Bemerkung dazu abzugeben.

Die Übermittlung des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates an den Bundesrat erfolgte am 3. April 2001 mittags.

Gleichzeitig forderten FPÖ- und ÖVP-Vertreter, dass die Sitzung des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen im Bundesrat bereits am Mittwoch, dem 4. April 2001, stattfinden soll, um zu verhindern, dass den Ländern nur irgendeine Möglichkeit gegeben wird, sich mit dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates auseinander zu setzen.

Ich als Ausschussvorsitzende habe den Ausschuss für Freitag, 6. April, also heute, 9 Uhr, einberufen, da möglicherweise bis zu diesem Zeitpunkt schon Stellungnahmen der Länder eingelangt sind.

Diese Ausschusssitzung hat heute auch stattgefunden. Es waren auch ordnungsgemäß die Vertreter des Ministeriums anwesend. Zu einer Debatte konnte es nicht kommen. Es lagen Anträge zur Geschäftsordnung vor, die zum Inhalt hatten, eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes


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