Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 3

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Beginn der Sitzung: 11.06 Uhr

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich eröffne die 675. Sitzung des Bundesrates, die ich auf Grund eines von einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates unterstützten schriftlichen Verlangens gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung für heute einberufen habe. (Auf den Plätzen der SPÖ-Bundesräte stehen Tafeln mit der Aufschrift "Ambulanzgebühr", die rot durchkreuzt ist, sowie Tafeln, auf denen sich eine Karikatur eines Rettungsautos befindet.)

Das Amtliche Protokoll der 674. Sitzung des Bundesrates vom 4. April 2001 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet hat sich das Mitglied des Bundesrates Germana Fösleitner.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Johanna Auer, Klaus Gasteiger, Horst Freiberger, Paul Fasching, Gottfried Kneifel, Franz Wolfinger, Dr. Ferdinand Maier, Monika Mühlwerth und Dr. André d'Aron.

Einlauf

Präsident Ing. Gerd Klamt: Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Ministervertretung.

Ich ersuche die Schriftführerin um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Hedda Kainz: "An den Präsidenten des Bundesrates, Parlament, 1017 Wien

Der Herr Bundespräsident hat am 29. März 2001, Zl. 300.100/15-BEV/2001, folgende Entschließung gefasst:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein innerhalb des Zeitraumes vom 5. bis 12. April 2001 die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.

Für den Bundeskanzler:

MR Dr. Wiesmüller"

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke. Dient zur Kenntnis.

Ich habe den Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern- und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, auf Grund des eingangs erwähnten Verlangens auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird gegen die Tagesordnung eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall.

Beschluss des Nationalrates vom 2. April 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A sowie 6332/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum ersten und einzigen Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.


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