Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 15

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sodass tatsächlich wieder der Arzt im Ort, der Arzt vor Ort und der Arzt um die Ecke in Anspruch genommen werden können und nicht lange und beschwerliche Wege in Zentralkrankenanstalten oder in Regionalkrankenanstalten angetreten werden müssen, um die notwendige und wünschenswerte ärztliche Versorgung zu bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da die soziale Komponente der Ambulanzgebühren angesprochen worden ist, sehr geehrte Damen und Herren, darf ich Sie darauf hinweisen, dass auf Grund der derzeitigen Ausnahmeregelung der Krankenversicherungsträger Personen bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz – dieser beträgt für Ehepaare derzeit knapp über 12 000 S – von den Ambulanzgebühren befreit sind.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, auch Sie von der Sozialdemokratie, darauf hinweisen, dass nach jenen Regelungen, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vorgeschlagen worden sind, nämlich allen – es ist immer von allen die Rede gewesen – die Beiträge zur Krankenversicherung um 0,3 Prozent zu erhöhen, also auch jenen Menschen, die nach den nunmehrigen Regelungen des Nationalrates und nach den Regelungen, die heute hier zur Beschlussfassung stehen, keine Gebühren zahlen müssen, pro Jahr im Höchstfall – bei einem Einkommen bis zu 12 000 S für ein Ehepaar – 504 S abgenommen worden wären – und das Jahr für Jahr. Sie können sich das leicht ausrechnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass es unbestritten ist – auch in der Diskussion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer –, dass zwischen 40 und 60 Prozent der Ambulanzbesucher auf Grund der Ausnahmeregelungen keine Ambulanzgebühr zahlen müssen. Manche Bundesländer haben auf Grund der alten Regelung sogar über 90 Prozent und darüber angenommen. – Ich gehe also da von den untersten Zahlen aus.

Wenn Sie davon ausgehen, dass es in Österreich jährlich 5,3 Millionen Ambulanzbesuche gibt und davon maximal 50 Prozent unter eine Gebührenregelung fallen, so können Sie sich ausrechnen, dass, wenn Sie diese Zahlen zu Grunde legen, bei 8 Millionen Österreichern etwa jedes vierte beziehungsweise jedes fünfte Jahr maximal ein Ambulanzbesuch erfolgt.

Wenn Sie nunmehr die Regelung etwa mit 13 000 S – das ist die erste runde Tausendersumme über dem Ausgleichszulagenrichtsatz – mit den 0,3 Prozent treffen, die der Hauptverband als Gebührenerhöhung vorgeschlagen hat, so müssen Sie mir Recht geben, dass 0,3 Prozent von 13 000 S 546 S per anno sind. Das entspräche demnach der vollen Höhe von zwei Ambulanzbesuchen pro Jahr und darüber hinaus noch 46 S. Wenn Sie also rechnen, dass jemand nur alle vier Jahre im Durchschnitt einmal in eine Ambulanz geht, so ist das, was der Hauptverband verlangt, schon im ersten Jahr teurer als das, was jetzt im Durchschnitt in vier Jahren – in vier Jahren! – zu bezahlen sein wird.

Wir haben uns sehr wohl über die soziale Dimension den Kopf zerbrochen, und gerade auf Grund dieser Zahlen ist aus meiner Sicht die soziale Dimension beim Inkasso der Ambulanzgebühren die bessere Lösung als die gleichmäßige Einhebung von 0,3 Prozent zur Krankenversicherung pro Jahr über all die Jahre hinweg.

Die Ausnahmeregelungen, die ebenfalls gefasst worden sind, umfassen auch wichtige Gruppen, denen zusätzliche Belastungen auf Grund ihrer Erkrankung nur schwer zugemutet werden können, weil sie in der gesamten Gestion ihrer Lebensführung schon auf Grund ihrer Erkrankung schwer beeinträchtigt sind. Ich darf hier expressis verbis auf der einen Seite die Dialysepatienten, die sich oftmals bis zu dreimal in der Woche einer Blutwäsche unterziehen müssen, und auf der anderen Seite auch die Krebs- und onkologischen Patienten mit Chemo- und Strahlentherapie und ihr durch die Therapie deutlich und klar beeinflusstes, und zwar negativ beeinflusstes soziales, gesellschaftliches und gesundheitliches Umfeld ins Treffen führen.

Wenn hier behauptet wird, dass diese Ausnahmeregelungen nicht verfassungskonform wären, wie es etwa im österreichischen Nationalrat behauptet worden ist, so darf ich Ihnen schon klar und deutlich sagen, dass gerade diese beiden Regelungen auf Grund des gleichen Umfeldes, der gleichen Beeinträchtigungen sowohl im sozialen als auch im gesundheitlichen Bereich und auf Grund der Häufigkeit innerhalb des Systems – beides sind nämlich die häufigsten Erkran


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