Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 16

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kungen bei Ambulanzbesuchen insgesamt – nach Ansicht der Verfassungsexperten meines Hauses sehr wohl verfassungskonform ausgestaltet sind und daher innerhalb der Verfassung nicht nur vertretbar, sondern sozial notwendig sind.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, auch darauf aufmerksam machen, dass es im Zusammenhang mit der Schwangerschaft keine Partei im österreichischen Parlament gibt, die meint, dass der Mutter-Kind-Pass und die darin festgelegten Regelungen nicht wichtig wären als präventionsmedizinische Maßnahme, um auftretenden Behinderungen und Störungen während und nach der Geburt sofort mit entsprechender Reparation und Vorsorge begegnen zu können. Es ist uns daher mit unserem Erstantrag und – wenn man die Debatte verfolgt hat – offensichtlich auch den Abgeordneten des Hohen Hauses ein Anliegen gewesen, auch diese Gruppe davon auszunehmen.

Ich glaube daher, dass die Ambulanzgebühren sehr wohl nicht nur einen Lenkungseffekt, sondern vielleicht auch einen erzieherischen Effekt in die Richtung hin haben werden, die Mutter-Kind-Pass-Regelung wieder besser in Anspruch zu nehmen, als das in der Vergangenheit der Fall war.

Sehr geehrte Damen und Herren! Aus den von mir dargelegten Gründen ersuche ich Sie daher, den Ambulanzgebühren Ihre Zustimmung zu geben. Ich glaube, dass das mit den Ambulanzgebühren nunmehr hereingebrachte Geld auch einen wichtigen Beitrag leisten wird – auch im Interesse der Länder, die Sie vertreten –, weil dieses Geld dem Ausgleichsfonds der österreichischen Krankenanstalten zugewiesen und so dazu beitragen wird, die Gestionen und damit auch die Möglichkeiten der Länder in der Krankenanstaltenerhaltung zu verbessern.

Ich glaube daher, dass diese Regelung eo ipso auch – weil dieses nunmehr hereingebrachte Geld den Ländern zugute kommt, die größtenteils gemeinsam mit den Gemeinden Erhalter der Krankenanstalten Österreichs sind; abgesehen von einem privaten Krankenhaus mit Öffentlichkeitsrecht und mehreren Ordensspitälern, die von den entsprechenden Regelungen ebenfalls erfasst worden sind – eine durchaus positive Leistung für die Länder darstellt. Zum Zweiten wird diese Neuregelung, die im Nationalrat beschlossen worden ist, dadurch, dass nunmehr der Verrechnungsmodus und der Beurteilungsmodus aus den Krankenanstaltenambulanzen in die Krankenversicherungsträger verschoben und umgelenkt worden sind, auch aus der Sicht der Länder keine Mehrkosten, sondern, im Gegenteil, eine Kostensenkung gegenüber den ursprünglichen Kosten des Stammantrages mit sich bringen.

Ich darf nochmals wiederholen: Für Initiativanträge gibt es keinen Konsultationsmechanismus. Aber ich glaube, auch wenn der Konsultationsmechanismus in diesem Fall notwendig gewesen wäre, hätte er aus der Sicht der Länder durchaus positiv ausfallen müssen, zumindest im fiskalischen Bereich, nicht in den anderen Bereichen, in denen man durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist im Vorfeld der Ambulanzgebühren mehrfach versucht worden, das, was in jeder Ambulanz gemacht werden muss, um eine ordnungsgemäße Anamnese und, darauf aufbauend, eine Diagnose und dann eine Behandlung durchführen zu können, nämlich die Erhebung der Stammdaten, auch schon als zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu kritisieren. Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich auf Grund einer eigenen Behandlung vor kurzem in der Universitätsklinik Graz war und mir die dort vor den Computern in den Ambulanzen Tätigen hinter vorgehaltener Hand gesagt haben, dass die Ambulanzgebühren für sie wenigstens ein Gutes gehabt haben, nämlich dass sie nunmehr von der steirischen Krankenanstaltengesellschaft endlich eine EDV-Maske bekommen haben, die ihnen die Abrechnung und die Einprogrammierung der Stammdaten deutlich verbessert, erleichtert und verkürzt, wodurch der Verwaltungsaufwand geringer geworden ist. Man sollte also auch Lenkungseffekte innerhalb des Verwaltungsbereiches nicht gering achten.

Ich hoffe daher, dass die Bundesregierung mit ihrem ursprünglichen Ziel und der Nationalrat nunmehr mit seiner Beschlussfassung von dieser Woche auch die Lenkungseffekte erzielen


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