Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 21

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Herr Bundesminister: Warum beharrt man trotzdem auf dieser unglücklichen und für alle Beteiligten fast unlösbaren Regelung?

Wenn mittlerweile nur noch von Einnahmen in der Größenordnung von 700 Millionen Schilling ausgegangen wird und wenn dem Verwaltungskosten in fast gleicher Höhe gegenüberstehen, so bleibt doch nichts Nennenswertes mehr übrig. In der Steiermark würden bei durchschnittlich 600 000 Ambulanzbesuchen pro Jahr auf Grund der neuen Regelung und des vorgegebenen Schlüssels von zirka 40 Prozent der Patienten etwa 240 000 Ambulanzbesuche kostenpflichtig werden. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand steht daher, wie schon erwähnt, in keiner Relation zum ohnehin nicht erkennbaren Nutzen.

Aber auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht sind die Ambulanzgebühren vollinhaltlich abzulehnen, da sie ganz offensichtlich Menschen belasten, die Hilfe brauchen und ohnehin ihren Versicherungsbeitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Durch diese geplante Verlagerung der medizinischen Versorgung kann mit einer Ersparnis in den Ambulanzen kaum gerechnet werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Ärzte im niedergelassenen Bereich durch die höhere Anzahl der Patienten zusätzliche Forderungen an die Kassen, die finanziell ohnehin schon in höchstem Maße belastet sind, stellen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich nur noch einmal feststellen: Sie haben nichts dazugelernt. (Bundesrätin Giesinger: Sie auch nicht!) Sie haben nichts dazugelernt und lassen auch keine Bereitschaft erkennen, es – auf diese Gesetzesnovelle bezogen – in Zukunft zu tun. (Bundesrat Weilharter: Frau Kollegin! Vielleicht wollen wir von Ihnen nichts lernen! Es ist auch besser, wenn wir von Ihnen nichts lernen!)

Die ständige Untergrabung der Demokratie – Beispiele dafür sind heute schon angeführt worden – durch die Vorgangsweise dieser jetzigen, rechtskonservativen Regierung stellt wirklich eine massive Gefährdung der österreichischen Demokratie dar. Wir Sozialdemokraten werden diese Vorgangsweise auf das Heftigste bekämpfen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Giesinger: Das weisen wir zurück, weil das nicht stimmt!)

12.27

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Ich erteile es ihm.

12.27

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf auf die Fragen, die von der Vorrednerin aufgeworfen worden sind, eingehen.

Die Ambulanzgebühren und die Kosten der Ambulanzgebühren möchte ich Ihnen am Beispiel der Wiener Gebietskrankenkasse erläutern. Sie bezweifeln, dass dies einen positiven fiskalischen Effekt haben wird.

Die Wiener Gebietskrankenkasse hatte in ihrem Budget 2001 auf Grund der alten gesetzlichen Regelung, die zur Aufhebung aus formalen Gründen durch den Verwaltungsgerichtshof geführt hat, Abrechnungskosten in der Höhe von insgesamt 90 Millionen Schilling veranschlagt. In den internen Voranschlägen für das Jahr 2001 – den Erwartungen nach werden erst 2002 die ersten Gelder hereinkommen – waren es dann 368 Millionen Schilling. Das bedeutet einen Nettoeffekt, der zwar nicht in der Höhe liegt, wie wir es erwartet haben, der aber immerhin im Verhältnis von 1 : 4 zugunsten der Krankenanstalten – und damit schlussendlich der Betreiber, weil es dann Transferzahlungen zu geben hat – ausfällt.

Daher denke ich, dass man bei diesen Einsparungseffekten nicht über das hinweggehen sollte, was schon bei der alten Regelung und der entsprechenden Budgeterstellung vorhanden war. Ich kann mir übrigens – auch wenn Sie aus der Steiermark stammen – nicht vorstellen, Sie würden nunmehr glauben, dass die Wiener Gebietskrankenkasse eine regierungsfreundliche Budgetierung im Verwaltungsbereich vorgenommen hätte.


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