Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 23

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Mir geht es vor allem darum, die hohe medizinische Qualität in Österreich auch in Zukunft zu gewährleisten. Deshalb braucht es weitere Reformschritte betreffend erstens die klare Definition der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern, zweitens die Finanzierung und Struktur im extramuralen Bereich – dabei werden sehr viele Dinge aus dem extra- und intramuralen Bereich angesprochen, für die es auch anderer Regelungen bedarf, um kommunizieren zu können – und drittens die Sozialversicherung.

Die Einhebung der Ambulanzgebühren ist abgeändert worden, wie dies von uns gefordert wurde. § 1 ist weg, das heißt, die Bürokratie wurde vereinfacht – ich spreche jetzt im Sinne des Krankenhauses –: Ärztliches und pflegerisches Personal werden nicht mit dieser Bürokratie belastet werden.

Weiters ist festzustellen, dass die Ambulanzgebühren zu einem Kostenbewusstsein führen werden. Ob tatsächlich das Ziel einer Steuerung weg von den Ambulanzen hin zu dem niedergelassenen Bereich und das finanzielle Ziel erreicht werden, wird eine Evaluationsgruppe spätestens nach einem Jahr berichten. Das ist von den VP-Gesundheitsreferenten gefordert worden, und ich denke, das wird auch in Angriff genommen werden – soweit ich das meiner Information entnehmen kann. (Bundesrätin Schicker: Aber die Zweifel sind heute schon vorhanden!) Die Einbindung der Länderreferenten war auch eine Forderung unsererseits.

Nun zu den Reformpunkten: Aufgaben des Bundes, Schaffen rechtlicher Rahmenbedingungen, Vorgaben von Qualitätsstandards, die sowohl die Daten als auch die medizinische Qualität betreffen, Aufgaben von Bund und Land und Leistungsangebotsplanung entsprechend dem Krankenanstaltenplan für den extra- und intramuralen Bereich.

Die Aufgabe der Länder ist – im Sinne konsequenter Fortsetzung des Subsidaritätsprinzips – die Organisation und Steuerung der Gesundheitsvorsorge. Ich denke, das ist ein besonders wichtiger Faktor. Es sollen auch einzelne Länder-Gesundheitsfonds geschaffen werden.

Derzeit wird der Mensch, der Patient oft zwischen intra- und extramuralem Bereich hin und her geschoben, weil es dafür noch keine klare Regelung gibt. Es braucht daher in der Finanzierung meiner Meinung nach so genannte "kommunizierende Gefäße". Für die niedergelassenen Ärzte müssen mehr Anreizsysteme geschaffen werden – alle Dinge, die heute schon genannt wurden, wie entlegene Gebiete, ländlicher Raum.

Im Koalitionsabkommen ist auch festgeschrieben, dass Notfall- und Spezialambulanzen in den Krankenhäusern bleiben. Die allgemeinen Ambulanzen werden sich meiner Ansicht nach durch die flexibleren Systeme regional unterschiedlich zurückentwickeln, extramural zum Beispiel – wie vom Herrn Bundesminister angesprochen – durch die Schaffung der Gruppenpraxis. Ich denke, dass sich da einiges im extramuralen und intramuralen Bereich verschieben wird.

Das Dritte ist die Reform der Sozialversicherungen. Wir haben derzeit 27 Sozialversicherungen. Ich denke, sie sollten vernünftig zusammengelegt werden. Der Vorschlag der Landesgesundheitsreferenten der ÖVP lautet, so genannte Bezirksservicestellen für alle Sozialversicherten einzurichten. Das heißt, ich kann dann eine Stelle aufsuchen und werde dort – egal, wo ich versichert bin – auch betreut.

Im Koalitionsabkommen ist auch die Kostentransparenz festgeschrieben. Jeder Mensch, jeder Patient oder Klient, erhält demnach eine Information über die Kosten der Leistungen, wie wir es in anderen Versicherungsbereichen derzeit schon haben. Ich denke, dass der Patient oder der Klient immer derjenige ist, der in diesem System die beste Qualitätskontrolle für uns durchführt.

Daher möchte ich nicht, dass man aus Anlass der Ambulanzgebühren menschliche Tragödien – wie die angesprochene Sache mit dem Augenlicht – hernimmt. Das sind Dinge, die hier meiner Ansicht nach einfach nicht Platz finden. Das widerstrebt mir vom ethischen Grundsatz her und aus meiner krankenpflegerischen Sicht. Solche Dinge halte ich für schlimm. (Bundesrätin Schicker: Aber es sind Beispiele ...!)


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