Bundesrat Stenographisches Protokoll 675. Sitzung / Seite 35

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Zweitens: Die SPÖ kritisiert, dass die Länder keine Zeit zur Stellungnahme hatten. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Ich habe mit unserem Gesundheitslandesrat in Vorarlberg, Dr. Hans-Peter Bischof, diesbezüglich gesprochen (Bundesrätin Schicker: Ich auch!), ich habe mir die Zeit genommen, und er hat mir gesagt, dass er den Nationalratsbeschluss gesehen hat. Also die Länder hatten Zeit, dies durchzulesen und ihre Stellungnahme dazu abzugeben. (Bundesrätin Schicker schüttelt verneinend den Kopf.) Ich habe das mit ihm besprochen, und er hat mir das gesagt. Ich möchte das auch hier dezidiert erklären. Herr Präsident Weiss kann dies bestätigen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schicker: Sie haben dem Herrn Bundesminister nicht zugehört!)

13.28

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Klaus Nittmann. Ich erteile ihm das Wort.

13.28

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bekenne: Als freiheitlicher Arbeitnehmer habe ich auch keine große Freude mit der Ambulanzgebühr. Ich verstehe, dass ein engagierter Sozialpolitiker bei dieser Maßnahme Bauchweh und ein Stechen in der Brust bekommt. Der Schmerz vergeht aber, wenn man sich mit der Materie einigermaßen objektiv auseinander setzt. (Bundesrat Konecny: Das nennt man eine Rosskur!)

Was sind die Ziele? – Dies wurde schon angesprochen.

Erstens: die Lenkung anschwellender Patientenströme von den Ambulanzen in den niedergelassenen Bereich,

zweitens: die Aufwertung der Hausärzte,

drittens: kürzere Wartezeiten in dem Ambulatorien und mehr Zeit der Ambulanzärzte für den einzelnen Patienten durch Verteilung des Patientenguts,

viertens: kostengünstigere Behandlungen, wo dies möglich ist.

Genau das scheint mir entscheidend zu sein!

Tatsache ist, dass der niedergelassene Bereich über sehr weite Strecken dieselbe Behandlungsqualität gewährleistet wie die Ambulanzen, erst recht, wenn Gruppenpraxen kommen. Natürlich sehe ich auch das Problem, dass auf dem Land die Sachlage etwas anders ist als in den großen Städten, das ist keine Frage.

Tatsache ist weiters, dass der niedergelassene Bereich das Gesundheitssystem pro Patient nur mit einem Drittel der Kosten belastet oder, anders herum, die Ambulanzen das System drei bis vier Mal so viel wie der niedergelassene Bereich kosten.

Wenn die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystem erhalten werden soll, dann muss der stetig steigende Zulauf zu den Ambulatorien umgelenkt werden. Das ist keine Herzlosigkeit, und das ist auch kein Lobbyismus für den niedergelassenen Bereich, sondern letztendlich eine Existenzfrage des Systems, denn ohne Behandlungsbeiträge ist das System auf dem gegebenen Niveau nicht haltbar.

Im Übrigem darf ich Sie auf § 26 Bundeskrankenanstaltengesetz verweisen. Dieses Gesetz wurde 1974 in Kraft gesetzt und 1993 novelliert. Es stammt also aus der Zeit der SPÖ-Alleinregierung und der großen Koalition. § 26 zählt taxativ auf, für welche Fallgruppen die Ambulatorien zuständig sein sollen. Es sind genau sieben.

Das Muster, das dahinter steht, ist klar: Die medizinische Versorgung ist in der Regel Sache des niedergelassenen Bereichs, die Behandlung im Ambulatorium soll dabei die Ausnahme sein. Genau das Gegenteil ist in der täglichen Praxis aber der Fall!


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