Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 13

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Enquete Ihnen natürlich zur Verfügung zu stehen, um diese und andere Fragen zu diskutieren. Aber ich muss sagen, Österreich ist hier ohnehin in einer relativen Vorreiterposition, denn viele andere Staaten wollen diese Diskussion sehr behutsam und eher verzögert angehen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Mag. John Gudenus gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesministerin! Wird Österreich die Ergebnisse von Nizza erst nach dem Europäischen Parlament ratifizieren, oder schlagen Sie eine Ratifizierung davor vor?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Präsident! Ich darf sagen, dass ich auf jeden Fall befürworten würde, dass die Ratifikation des Europäischen Vertrages von Nizza noch im Sommer erfolgen sollte.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1159/M, an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Schicker, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

1159/M-BR/01

Aus welchen Gründen wurde der amtierende österreichische Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Dr. Willi Fuhrmann, entgegen dem Wunsch von Luzius Wildhaber, dem Präsidenten des Gerichtshofs, der Fuhrmann ausgezeichnete Arbeit attestierte, nicht in den Dreiervorschlag der österreichischen Bundesregierung für die Wahl des österreichischen Richters aufgenommen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Herr Präsident! Sowohl die Parlamentarische Versammlung als auch das Ministerkomitee des Europarates haben oft die Bedeutung der gleichen Chancen für Männer und Frauen betont und die Mitgliedstaaten dazu angehalten, bei der Nominierung von Kandidaten für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine wirklich ausgewogene Repräsentation von Männern und Frauen zu fördern.

Der Gerichtshof selbst hat die Gleichberechtigung der Frauen in der Menschenrechtspraxis der Mitgliedstaaten des Europarates in seiner Judikatur oft betont. Da Österreich eine ausgeprägte Tradition hat, die Gleichheit von Frauen und Männern zu fördern und da weibliche Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stark unterrepräsentiert sind, hat die Bundesregierung beschlossen, eben drei ausgezeichnete Kandidatinnen für die Wahl zum Richter zu nominieren, damit der österreichische Sitz am Europäischen Gerichtshof für Menschrechte in jedem Fall mit einer Frau besetzt werden muss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Bitte, Herr Präsident! Als Frau muss ich diese Antwort zur Kenntnis nehmen, nehme sie auch gerne zur Kenntnis. Aber trotzdem darf ich eine Zusatzfrage an Sie stellen, Frau Bundesministerin.


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