Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 12

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Grundsätzlich positiv, weil auch das schon einen Fortschritt bedeutet. Es stellt dies unseren Ehrgeiz allerdings nicht ganz zufrieden, weil wir unsere Vorschläge in einem größeren Rahmen bedenken und vorstellen möchten.

Tatsache ist aber, dass die Formel, ein Bezirksgericht entspricht dem Sprengel einer Bezirkshauptmannschaft, durchaus überlegenswert wäre. Wir müssen bedenken, dass wir in Österreich 192 Bezirksgerichte und 89 Bezirkshauptmannschaften haben, wobei die Städte mit eigenem Statut in dieser Zahl schon inkludiert sind. Wir würden also bei Realisierung dieser Formel die Anzahl der Bezirksgerichte in etwa halbieren. Sie sehen, wie groß der Reformbedarf in Wirklichkeit ist.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Bundesminister! In der Öffentlichkeit wurde offenbar absichtlich der unrichtige Eindruck erweckt, als würden Sie Kärnten bei der bundesweiten Schließung kleiner und kleinster Bezirksgerichte bevorzugt behandeln.

Daher lautet meine Frage: Wie stellt sich die derzeitige Situation der Bezirksgerichte in Kärnten – vor allem im Verhältnis Bezirksgerichte zu Bezirkshauptmannschaften; wobei die besondere Situation der zweisprachigen Gerichte in Kärnten zu beachten ist – im Vergleich zu den übrigen Bundesländern dar?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Kärnten hat unter Landeshauptmann Wagner meines Wissens eine sehr durchgehende Reform gemacht, und es stehen dort neun Bezirksverwaltungsbehörden acht Bezirksgerichten gegenüber. Kärnten hat also ungefähr jenes Ausmaß an Reform verwirklicht, das uns als erster Schritt vorschwebt.

Kärnten hat natürlich ein "Sonderproblem" – Sonderproblem ausdrücklich unter Anführungszeichen –, weil (ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Mag. Hoscher: Ja, das kann man sagen! – Bundesrat Konecny: Wenn Sie das sagen!) dort im zweisprachigen Gebiet drei Gerichte sind, die wir auch gerne effizienter gestalten würden.

Kärnten hat in etwa – vielleicht stimmen die Zahlen 9 und 8 nicht so genau, ich glaube aber schon, dass ich hier nicht unrichtig liege – nicht diese Problematik, wie sie unsere großen Sorgenkinder, das sind Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark, haben. Da ist die Struktur wirklich veraltet und praktisch jener entsprechend, die wir bereits im Jahre 1848 gehabt haben. Kärnten hat ein relativ kleines Gericht, das nur 1,2 Richter auslastet, das ist Hermagor. Hermagor hat aber eine Bezirkshauptmannschaft. Insofern ist der Gleichstand wieder hergestellt.

Der Landeshauptmann von Kärnten hat gesagt, wenn die anderen Bundesländer mit der Reform in etwa auf sein Niveau gleichziehen, dann wäre er zu weiteren Reformmaßnahmen gemeinsam mit den anderen Bundesländern bereit.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Johann Ledolter gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Sie haben in Ihrer ersten Anfragebeantwortung schon sehr ausführlich darauf Bezug genommen, wie diese Schließung und Strukturierung vor sich geht. Nachdem die Opposition aber durchaus in dramatischer Form, bis hin zur Panikmache (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), dieses Thema behandelt, hätte ich Sie gerne ersucht, noch einmal zu präzisieren, wie weit Sie vom Konzept Ihres Vorgängers, Gerichte nur in beschränktem Umfang zusammenzulegen, gänzlich abgegangen sind.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.


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