Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 14

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Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich ersuche, die Hauptfrage zu stellen, beziehungsweise war das jetzt die Hauptfrage, wenn in weiterer Folge auf die Zusatzfrage verzichtet wird.

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Die Hauptfrage ist im Zuge der vorhergehenden Anfragebeantwortung beantwortet worden.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger gemeldet.

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Sie haben bei der vergangenen Frage geantwortet, dass bei Ihren Gesprächen mit den Landesregierungen durchaus signalisiert wurde oder für Sie erkennbar war, dass großes Verständnis für Ihre Pläne in den Ländern vorherrsche.

Meiner Information zufolge trifft das in der Steiermark nicht zu. In der Steiermark wurde in der Landesregierung klar signalisiert, dass mit Ihrem Vorschlag, in der Steiermark lediglich neun so genannte Eingangsgerichte zu installieren, absolut nicht das Auslangen gefunden wird, und es ist bekannt, dass die Schließung einzelner Bezirksgerichte nur mit der Zustimmung des zuständigen Landes erfolgen kann.

Da dieses Signal aus der Steiermark gegen diese Schließungen so klar ist, frage ich Sie: Was ist Ihr konkreter Vorschlag, um Ihre Gerichtsorganisationsreform für die Steiermark weiter zu betreiben?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich möchte zunächst präzisieren: Ich habe gesagt, dass aus allen Bundesländern eine Antwort gekommen ist, die man als Bejahung des Reformbedarfes werten kann. Und bei allem Respekt für Frau Landeshauptmann Klasnic: Sie ist nicht die Steiermark! Sie ist persönlich dagegen, aber es gibt in der Steiermark auch andere relevante Stimmen.

Ich möchte das anhand eines Beispiels erläutern: Die Steiermark hat ein Bezirksgericht, nämlich Mariazell, das eine Einwohneranzahl von 4 800 versorgt. Der deutsche Durchschnitt ist 119 000, der bayrische Durchschnitt ist 169 000 pro Amtsgericht. Also ein absolut kleinstes Gericht, das 4 000 Einwohner betreut und nicht im Entferntesten ausgelastet sein kann, mit dem Hinweis zu verteidigen, es müsse auf jeden Fall bestehen bleiben, ist meines Erachtens kein Standpunkt, den man langfristig durchhalten kann. Dieser Standpunkt wird sich in Kürze überlebt haben.

Ich sage bei solchen Diskussionen immer Folgendes: Ich als Bundesminister für Justiz muss mich in dieser Phase der Diskussion jetzt noch sehr bemühen, eine verbesserte rechtliche Versorgung vor Ort durch Einrichtung von Bürgerservices nachzuweisen. Das will ich auch machen, und zwar in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren, die verbindliche Auskünfte geben, die unter der Haftung von Anwälten und Notaren stehen und die wir als Justizministerium auch, so weit es geht, mitzufinanzieren bereit sind.

Dieser Verbesserung wird man sich auf Dauer nicht verschließen können. Ich bitte nur eines zu bedenken: Wenn der Reformbedarf einmal so unverkennbar ist, dass ein Justizminister nichts mehr anbieten muss, dann wird die Reform ohne Gegenleistung des Ministeriums erfolgen. Und das wird irgendwann einmal der Fall sein, wenn man jetzt mit uns nicht eingehender und sachlicher diskutiert.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ist Ihnen die geographische Abgeschiedenheit des Bezirksgerichts Reutte bewusst? Ich denke da insbesondere an die rechtsuchende Bevölkerung vom Lechtal. Bei einer beabsichtigten Zusam


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