Präsident Ing. Gerd Klamt:
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer gemeldet. – Bitte.Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Welche konkreten Überlegungen streben Sie an, gegen bezeichnende so genannte undichte Stellen in den Ämtern und Behörden vorzugehen?
Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben bereits im Herbst in der Bundesregierung konkrete Maßnahmen besprochen. Zum Beispiel werden im Justizbereich die Aktenstücke, wenn sie kopiert werden, auf Grund einer eingelegten oder eingearbeiteten Folie automatisch mit der quer verlaufenden Überschrift "Justiz" unter Hinweis auch auf die Kopiertätigkeit versehen. Das heißt, das ist ein rein praktischer Schutz.
Außerdem haben wir in der Bundesregierung grundsätzlich die Meinung dahin gehend gebildet, dass man einen Schadenersatzanspruch dann bekommt, wenn in die Intimsphäre des Einzelnen unberechtigt eingegriffen wird, zum Beispiel in der Form von Veröffentlichung von Aktenteilen. Das sieht so aus, dass der Betroffene, in dessen Intimsphäre eingegriffen wird, lediglich beweisen muss, dass aus einem geheim zu haltenden Akt ihn betreffende Details unter Verletzung der Intim- oder Privatsphäre veröffentlicht wurden, und dann bekommt er einen pauschalen Schadenersatz. Das Neue und die Erleichterung dabei ist, dass man nicht mehr den Täter spezifizieren muss, sondern nur mehr die Tatsache der Rechtsverletzung.
Dieses Gesetz ist noch nicht umgesetzt, es ist noch im Entstehen, weil es schwierige Rechtsprobleme aufwirft. Es ist auch hier nicht daran gedacht, in irgendeiner Form in die Rechte der Medien, in die Pressefreiheit oder in die Informationsfreiheit einzugreifen.
Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, 1169/M. Ich ersuche Frau Bundesrätin Johanna Auer um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Bundesminister! Meine Anfrage hat folgenden Wortlaut:
1169/M-BR/01
Sind Sie bereit, den von Ihnen vorgeschlagenen § 56 StPO auf Grund der massiven Kritik durch ExpertInnen und JournalistInnen zurückzuziehen?
Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Vor allem bin ich nicht nur bereit, sondern erhoffe mir sogar, dass man endlich mit uns sachlich darüber diskutiert und nicht Vorurteile über die Medien ausrichtet.
Ich darf Ihnen die Entstehungsgeschichte dieses Paragraphen, der nicht von mir stammt – auch in der Entwurfsform nicht von mir stammt –, noch einmal deutlich machen, weil ich hoffe, vor diesem hohen Forum größeres Verständnis dafür zu finden.
Wie schon erwähnt: Im Jahre 1975 wurde unter Minister Broda ein § 301 beschlossen, der die Geheimhaltung von Aktenstücken regeln soll auf strafrechtlicher Ebene, als strafrechtlicher Tatbestand, und zwar mit dem Ziel, diese Amtsgeheimnisse zu wahren. Dieser Paragraph wurde, Gott sei Dank, weil sich die Journalisten nahezu ausschließlich im Prinzip daran halten, wenig judiziert. Es ist zu keinen spektakulären Fällen gekommen.
Im Jahre 1997 hat man den Lauschangriff geregelt und dabei überlegt, dass naturgemäß Akteninhalte entstehen, die nur die Intimsphäre betreffen, aber sonst für die Weiterführung des Aktes in keiner Weise von Bedeutung sind. Man hat daher diesen Paragraphen – mit Ihrer Zustimmung, so nehme ich an – um Abs. 3 erweitert. Dieser Abs. 3 sollte also verhüten, dass Zufallser
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