Sie wissen, dass zum Beispiel vor einigen Wochen ein Zwischenbericht der SOKO auf einer anonymen Webseite im Internet veröffentlicht wurde. An all diese Möglichkeiten muss man denken. Es ist ohnedies schwierig genug, diese Form des Missbrauches in den Griff zu bekommen.
Wir müssen auch bedenken, dass zum Beispiel Krankengeschichten, psychologische Gutachten, psychiatrische Gutachten, Vermögensverhältnisse und so weiter auf diese Art missbräuchlich verwendet werden könnten.
Um es abzurunden: Der Verweis, dass ohnedies ein Schadenersatzrecht besteht, und der Verweis, dass ohnedies das Mediengesetz besteht, sind diskutabel im Sinne von vielleicht nicht ausreichend, weil dadurch der Betroffene, in dessen Intimsphäre eingedrungen wird, gezwungen wird, auf eigenes Kostenrisiko gegen riesige Unternehmungen, gegen vielleicht sehr vermögende Beschuldigte, gegen gut organisierte Beschuldigte, unter Umständen aber auch gegen Medien – ich wiederhole es: auf eigenes Kostenrisiko – zu prozessieren. Das ist ein Unterschied!
Ich erhoffe mir Diskussionsbeiträge hinsichtlich dieses Spannungsfeldes, das jeden von uns betreffen kann, insbesondere aber Personen, die sich nicht an die Öffentlichkeit begeben wollen. Ich erhoffe mir, dass wir das einmal ausreichend und sachlich diskutieren, und biete auch hier an, die Klubs zu besuchen, um eine Diskussion in Gang zu bringen.
Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. Harald Himmer gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister! Wie ist diese Thematik in vergleichbaren EU-Ländern geregelt? Wie ist die diesbezügliche Regelung etwa in Deutschland?
Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: In Deutschland gibt es eine Bestimmung, die detaillierter ist als jene in Österreich, aber gleichzeitig auch strenger von der Strafandrohung her. Auch in Deutschland ist man, so glaube ich, permanent bemüht, eine angemessene Regelung dieses Spannungsfeldes zu finden.
Ich könnte Ihnen den genauen Text jetzt vorlesen, aber ich kann Ihnen den genauen Text auch zusenden. Wenn jemand Wert darauf legt, lege ich den deutschen Text im Wortlaut vor, aber das bringt eigentlich nicht viel, weil er rein juristisch ist und drei Absätze betrifft. Im Prinzip sind die Deutschen aber genauso bemüht wie wir.
In manchen Ländern dürften die Regelungen noch strenger sein. Im Medium "Der Standard" wurde veröffentlicht, dass zum Beispiel ein Journalist in den Niederlanden derzeit eine Haftstrafe verbüßt. In Spanien ist die Situation liberaler. Die Situation ist unterschiedlich, aber Sie veranlassen mich, auf Folgendes hinzuweisen: Ich habe bereits im Sommer 2000 erste Vorbereitungen getroffen, um eine Medienenquete vorzubereiten, weil es keine verlässliche wissenschaftliche Untersuchung gibt, die die Medienrechte der EU-Staaten zueinander in Bezug setzt. Wir haben jetzt über meine Initiative an die EU-Staaten eine ausführliche Fragenliste geschickt, damit wir einmal einen ersten Eindruck darüber bekommen, wie die Situation innerhalb der EU ist, und werden nach Maßgabe des Einlangens der Antworten – wir erwarten sie bis Juni – eine Medienenquete einberufen, bei der wir selbstverständlich auch die Medien zur Teilnahme auffordern werden.
Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 1164/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
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