Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 22

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Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Bundesminister! Ganz generell gefragt: Welche weiteren wichtigen Schwerpunkte enthält die von Ihnen vorgelegte Vorverfahrensreform?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Vorverfahrensreform hat es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Spannungsfeld, das von drei Behördengruppen im Rahmen des Vorverfahrens zu bearbeiten ist, neu zu regeln und zu strukturieren, und zwar nicht mit grundsätzlich neuen Gedanken, sondern nur mit jenen Gedanken, die bisher in Lehre und Judikatur schon angewendet und geäußert wurden.

Der Staatsanwalt hat die Aufgabe, zu prüfen, ob ein Sachverhalt zu einer Anklage ausreicht oder ob er sich mit einer Verfahrenseinstellung begnügen kann. Er leitet das Verfahren in Kooperation mit den Ermittlungsbehörden, die vor Ort, so wie dies bisher praktiziert wurde, die Ermittlungstätigkeit durchführen.

Die Gerichte werden aufgewertet, sie sind die Grundrechtsschützer und haben keine Doppelfunktion mehr, weil auch in der Lehre kritisiert wurde, dass der Untersuchungsrichter einerseits Ermittlungsorgan und andererseits Wahrer der Grundrechte ist. Meines Erachtens werden die Gerichte aufgewertet, und wir haben keinen Zweifel an der Korrektheit der Arbeit aller Beteiligten zu haben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 1165/M. Ich ersuche Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1165/M-BR/01

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Betroffenen von den Neuregelungen des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes, insbesondere der gemeinsamen Obsorge, zu informieren?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir treffen alle Maßnahmen, die eine moderne Kommunikationsgesellschaft zur Verfügung hat: über Internet, in Vorträgen, in Broschüren, in Büchern und Diskussionen. Ich habe am Montag und am Dienstag an solchen Diskussionen in Linz und in Innsbruck teilgenommen. Sie sind sehr interessant.

Nur ein Wort zur so genannten gemeinsamen Obsorge: Es gibt keine gemeinsame Obsorge, sondern eine Obsorge beider Teile. Wie bei aufrechter Ehe sind beide Elternteile berechtigt, Obsorgemaßnahmen auch nach der Scheidung zu treffen, wenn sie das wollen und wenn sie dem Gericht eine entsprechende Vereinbarung vorlegen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Wann kann mit gesetzlichen Regelungen betreffend ein Berufsrecht der Mediatoren gerechnet werden?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Begutachtungsende: voraussichtlich Sommer; Regierungsvorlage: voraussichtlich Ende 2001.


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