Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 23

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Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Johanna Schicker gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Beim Kindschaftsrechtsänderungsgesetz wurde auf die übliche Begutachtung verzichtet. Was war der Grund hiefür, beziehungsweise wird das bei so heiklen Gesetzen, bei denen es um eine faire Situation von Kindern und Familien geht, die künftige Vorgangsweise der Regierung sein?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich danke für die Möglichkeit, diesen gravierenden und das Ministerium fast diskriminierenden Vorwurf aufklären zu können.

Natürlich wurde auf eine Begutachtung nicht verzichtet. Darüber hinaus haben im vorigen Jahr mehr Justizausschusssitzungen stattgefunden als in den Jahren davor.

Wir haben inländische und ausländische Experten gehört, und vor allem jene Experten, die im praktischen Bereich arbeiten und nicht am grünen Tisch, haben das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz begrüßt. Vor allem haben wir uns aber auch an ein deutsches Modell und deutsche Erfahrungen angelehnt und diese noch verbessert.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Welche EU-Mitgliedsstaaten haben bereits ein vergleichbares Gesetz beschlossen? Sie haben gesagt, dass man in Deutschland bereits Erfahrungen gemacht hat. Welcher Art sind diese Erfahrungen, sodass man daraus einen eventuellen dringlichen Nachholbedarf in Österreich ableiten kann?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir werden über die Erfahrungen mit diesem Gesetz bis zum Jahr 2005 eine Studie vorlegen. Im EU-Bereich hat Deutschland eine ähnliche Regelung, aber zum Beispiel ohne die Verpflichtung, eine schriftliche Vereinbarung der geschiedenen Eltern vorzulegen. Das bezeichnen die Deutschen als Fortschritt im Vergleich zur eigenen Situation. Ansonsten befinden wir uns EU-weit im Trend. Die meisten EU-Staaten haben ähnliche Regelungen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 1167/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Peter Böhm um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1167/M-BR/01

Werden Sie eine Änderung der Finanzierung der Krankenbehandlung von Häftlingen anstreben?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben mit den Behandlungskosten für kranke Häftlinge große Probleme, weil wir vom Gesetzgeber wie russische oder amerikanische Milliardäre behandelt werden, die hier erkranken. Wir haben nämlich keine Vereinbarung mit den Ländern bezüglich der Regelung der Behandlungskosten. Wir haben also keinen Tarif, keinen Sozialversicherungstarif, sondern wir zahlen wie Privatpatienten, die keinerlei Versicherung haben.


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