Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 30

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Die Berichterstattung über die Punkte 3 und 4 hat Herr Bundesrat Klaus Gasteiger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Klaus Gasteiger : Herr Bundesminister! Herr Präsident! Ich berichte aus dem Landesverteidigungsausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland, Auslandseinsatzgesetz 2001.

Der Bericht liegt allen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen diesen Gesetzesentwurf keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht des Landesverteidigungsausschusses betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Munitionslagergesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995 und das Militär-Auszeichnungsgesetz geändert werden (Auslandseinsatzanpassungsgesetz).

Der Bericht liegt auch in diesem Fall allen vor, ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Mai 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Kneifel. Ich erteile es ihm.

10.54

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einsätze des österreichischen Bundesheeres im Ausland finden derzeit in 14 Staaten der Welt statt, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch international und global. Beispiele dafür sind Bosnien, der Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Georgien, die Westsahara, Zypern, Äthiopien und vor allem der Golan. Insgesamt sind bei diesen Einsätzen 1 138 Mann im Ausland für friedensstiftende und friedenserhaltende Missionen und Aktionen tätig.

Die Republik Österreich hat im Vergleich zu anderen europäischen Staaten beispielgebend sowohl die Entschädigungsfragen als auch die Versicherungsfragen für diese Personen optimal gelöst, und unsere Soldaten, die im Auslandseinsatz stehen, werden gut versorgt und gut bezahlt. Meines Wissens entschädigt nur Norwegen seine Soldaten besser als die Republik Österreich.

Damit man sich ein praktisches Bild von der Besoldungssituation unserer im Ausland tätigen Soldaten machen kann, gebe ich Ihnen zwei Beispiele: Ein LKW-Fahrer im Gefreitenrang wird für seinen Einsatz im ehemaligen Jugoslawien mit rund 35 000 S netto entlohnt, und ein Bataillonskommandant etwa im Majors- oder Oberstleutnantrang erhält zirka 60 000 S netto, wenn er im Ausland tätig ist.

Seit dem ersten Einsatz des österreichischen Bundesheeres im Ausland – 1960 im Kongo – leisteten insgesamt rund 45 000 österreichische Soldaten ihren Einsatz im Ausland. Wir wissen, dass Friedenssicherung nicht nur ein nationales, österreichisches Anliegen und nicht nur von europäischer Bedeutung ist, sondern dass es vielmehr eines weltumspannenden und globalen Einsatzes bedarf.


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