Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 49

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In der Zwischenzeit – das gebe ich zu – ist er designierter Klubobmann der SPÖ-Fraktion und hat jetzt seine Meinung "geringfügig" modifiziert: "... kann ich mir nicht vorstellen, dass man eine Mitgliedschaft Österreichs in dieser NATO anpeilt." – Na, Geradlinigkeit in der Politik ist ja etwas wert! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich glaube, das ist auch der Kern der Diskussion, die wir hier geführt haben. Das war mir wichtig zu erwähnen.

Einen Punkt wollte ich zum Abschluss noch unterstreichen, weil gerade aus der sozialdemokratischen Ecke der Vorwurf gekommen ist, dass wir nicht demokratisch wären: Bedenken Sie, dass gerade Menschen wie Dr. Mock – ich bin stolz darauf, dass er der Ehrenvorsitzende der Österreichischen Volkspartei ist – immer Garanten dafür waren, dass in diesem Land und auch in unserer Außenpolitik demokratische Kräfte unterstützt werden und wir diejenigen sind, die derartige Entwicklungen in der österreichischen Sicherheitspolitik in qualifiziertestem demokratischem Rahmen durchführen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.22

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Dr. Ernst Strasser das Wort. – Bitte.

12.22

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Truppentransite, Überflüge und Kriegsmaterialexporte sind eine sensible Angelegenheit. Daher enthält diese Regierungsvorlage auch eine ganze Reihe von Kautelen, wie eben die Bedachtnahme auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die überwiegende Interessenlage Österreichs, aber auch den Umstand, dass ein Aufenthalt fremder Truppen in Österreich natürlich nur vorübergehend sein darf.

Daher gleich eine Anmerkung zum Begriff "vorübergehend": Es ist richtig, dass das ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, bei dem von Fall zu Fall zu entscheiden sein wird. Das ist selbstverständlich, weil diese Materie nicht über einen Leisten geschlagen werden kann. Denken Sie nur an die Truppentransporte, die wir in der Vergangenheit wegen Friedensoperationen in Jugoslawien durch Österreich hatten! Da gab es dauernd das Problem, dass schon lange im Vorhinein feststand, dass bestimmte Truppentransporte über längere Zeiträume hinweg stattfinden werden. Es war damals notwendig, dass zum Teil sogar Gesetze beschlossen werden mussten, um diese Truppentransporte, einen nach dem anderen – obwohl man über ein Jahr hinweg gewusst hat, was da kommen wird –, genehmigen zu können.

Mit dem Rechtbegriff "vorübergehend" will man die Möglichkeit schaffen, dass in einem guten gemeinsamen Vorgehen von Kanzleramt, Außenministerium, Landesverteidigungsministerium und Innenministerium dafür gesorgt wird, dass diese Genehmigungen in einer verwaltungsschonenden Art und Weise auch erwirkt werden können. (Bundesrat Mag. Gudenus: Kurzfristig ...?)

Zum Zweiten, zum angesprochenen § 4 Punkt 9 des Artikels II, den Herr Bundesrat Thumpser angesprochen hat. – Vielleicht ist es möglich, diese Information an den Herrn Bundesrat, den ich zumindest im Moment nicht im Saal sehe, weiterzugeben. Dieser bestimmte Zeitraum, den er angesprochen hat, umschreibt nur den Rahmen, in dem ein Regierungsübereinkommen hinsichtlich einer Bewilligung von Telekommunikationseinrichtungen abgeschlossen werden darf – sonst nichts. Die weitergehenden Überlegungen, die der Herr Bundesrat hineinzuinterpretieren vermeint hat, bestehen auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Vorlage entspricht voll und ganz dem Inhalt, dem Wesen und den Zielen der österreichischen Neutralität! Ich möchte das sehr klar festhalten. Wenn einzelne Mitglieder dieses Hauses so weit gehen zu sagen, hier läge ein Verfassungsbruch vor, dann muss ich das sehr ernsthaft zurückweisen. Das ist ein Vorwurf, der nicht so einfach zur Kenntnis genommen werden darf. Ich darf Sie, Herr Bundesrat Schennach, dringend ersuchen, dass Sie, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, diese nicht nur benennen, sondern auch zu den für derartige Vorwürfe verfassungsmäßig zuständigen Organen gehen. Es ist aus meiner Sicht mehr als unstatthaft, sich hier zu solch einer Meinung durchzuringen, aber


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