Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 63

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Sie werden sich erinnern, dass wir Bindungen im Budget – vor allem im ersten Budgetjahr – hatten, die teilweise 10, 15 Prozent ausgemacht haben, und ich möchte schon darauf verweisen, dass die Bundesregierung gerade in diesem sensiblen Bereich die Budgetansätze gleich hoch gelassen hat, ja mehr noch, dass wir – auch das wurde heute kritisiert – im Bereich der Förderung der Medien der Minderheiten von einer Impulsförderung ausgegangen sind, sie dann reduziert haben und sie jetzt  – das bitte ich auch zur Kenntnis zu nehmen! – im ORF-Gesetz verankert haben, und zwar in Form einer, wie ich meine, sehr liberalen Lösung. Das heißt, es sind einerseits die Möglichkeiten, hier zu variieren, vor allem auch für den ORF, gegeben, was aber andererseits nur unter dem Schutz der unter diesem Blickwinkel gesetzten Bedingungen erfolgen kann.

Österreich wird anlässlich der Ratifikation der Sprachencharta die Sprachen der sechs autochthonen Volksgruppen unter den Schutz des Teiles II der Charta stellen. Dieser Teil enthält allgemeine Ziele und Grundsätze zugunsten der genannten Sprachen und ist unabhängig von den jeweiligen autochthonen Sprachgebieten zu sehen.

Österreich wird zudem das Burgenlandkroatische, das Slowenische und das Ungarische im jeweiligen Sprachgebiet im Burgenland als Sprachen bezeichnen, auf die Teil III der Charta anwendbar sein soll. Damit wird Österreich für jede dieser drei Sprachen in den jeweiligen autochthonen Siedlungsgebieten mindestens 35 konkrete Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung dieser Sprachen eingehen.

Darüber hinaus wird Österreich in freiwilliger Selbstbindung Sprachen in anderen autochthonen Siedlungsgebieten nennen, für die einzelne Verpflichtungen aus Teil III übernommen werden, nämlich für das Tschechische, für das Slowakische und das Ungarische in Wien, für das Slowenische in der Steiermark und für das Romanes im Burgenland.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf die vorgebrachte Kritik eingehen, wonach die Bundesregierung auch Burgenlandkroatisch im Land Wien in der soeben erwähnten freiwilligen Selbstbindung hätte anführen sollen oder müssen. Dazu ist einmal zu sagen, dass die Erklärung an das autochthone Siedlungsgebiet der betroffenen Volksgruppen anknüpft. Es gibt aber meines Wissens nach keine Argumente, die rechtlich begründen würden, warum auch in Wien autochthones Siedlungsgebiet der burgenlandkroatischen Volksgruppe in Österreich wäre. Auch wenn es unbestritten ist, was heute mehrmals angemerkt wurde, dass die Burgenlandkroaten in Wien in einigen Vereinen organisiert sind – die im Übrigen aus der Volksgruppenförderung finanziert werden, und das soll auch weiterhin so bleiben –, handelt es sich bei den in Wien ansässigen Burgenlandkroaten zum größten Teil um Angehörige der im Burgenland beheimateten Volksgruppe, die etwa aus beruflichen Gründen oder aus Gründen eines Studiums bestimmte Lebensabschnitte außerhalb des Burgenlandes verbringen.

Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass auch Wien autochthones Siedlungsgebiet der Burgenlandkroaten wäre. Das heißt aber nicht, dass das Burgenlandkroatische als Sprache in Wien überhaupt nicht vom Schutz dieser Charta erfasst sein wird.

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass das Burgenlandkroatische nach Teil II der Charta, die die Ziele und die Grundsätze betrifft, nicht nur im autochthonen Siedlungsgebiet im Burgenland, sondern überall in Österreich und somit auch in Wien geschützt ist.

Lassen Sie mich zum Schluss noch hinzufügen, warum wir von "Burgenlandkroatisch" sprechen und nicht der Ausdruck "Kroatisch" gebraucht wird. Das Burgenlandkroatische ist als Schriftsprache normiert, und auch die Lehrpläne nach dem Minderheitenschutzgesetz für das Burgenland verwenden den Terminus "Burgenlandkroatisch". Was in meinen Augen aber wichtiger erscheint, ist, dass die Festlegung auf den Begriff des "Burgenlandkroatischen" einem einhelligen Wunsch des Volksgruppenbeirates entspricht, und dieser sollte respektiert werden.

Ich meine, dass die Ratifizierung dieser Sprachencharta ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Standard der Rechte der Volksgruppen ist, und ich ersuche Sie daher, die Bemühung dieser Bundesregierung in diesem Bereich zu unterstützen. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.29


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