Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 62

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Minderheitensprachen im Sinne der Charta sind in Österreich – es wurde schon angesprochen –: Burgenlandkroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch und Romanes der österreichischen Volksgruppe der Roma.

Das Romanes, das bisher nur in Form von mündlicher Überlieferung weitergetragen wurde, wird nun in Form eines Projektes der Sprachwissenschaft an der Universität Graz auch zu Papier gebracht. Es wurde unter Mithilfe der in Oberwart lebenden Roma bisher ein Alphabetbuch, ein Wörterbuch, Computer-Sprachlernspiele und andere Lehrbücher erstellt. Des Weiteren wurden auch Volkshochschulkurse eingerichtet, die auch von Nicht-Roma besucht werden können.

Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, zielen darauf ab, nicht nur die Sprache der Roma zu erhalten – sie zählt zu den sterbenden Sprachen –, sondern auch das Selbstbewusstsein dieser Volksgruppe allgemein zu stärken.

Auf eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen, nämlich darauf, dass die Ratifizierung nur ein erster, wenngleich sehr wichtiger Schritt ist und dass es darüber hinaus der Umsetzung weiterer sprachpolitischer und -pädagogischer Maßnahmen bedarf – und dass diese vor allem gewollt werden muss; der Wille muss vorhanden sein.

Eines ist nämlich sicher, und im folgenden Zitat, mit dem ich meine Ausführungen schließe, wird es auf den Punkt gebracht: Wenn eine europäische Sprache stirbt, dann stirbt auch ein Teil Europas. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.22

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

13.22

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Bei aller vernommenen Kritik meine ich, dass der Geist dieser Debatte einer ist, der mich hoffen lässt, dass wir diese Vorlage heute hier in diesem Hause beschließen werden, dass der Ratifizierung dieser Charta heute hier zugestimmt wird.

Diese Charta stellt ein wichtiges völkerrechtliches Instrument zum Schutz und zur Erhaltung der Sprachen der sechs in Österreich beheimateten Volksgruppen dar. Ich meine, auch mit dieser Maßnahme zeigt die Bundesregierung ihr offensives Zugehen auf die österreichischen Volksgruppen und Minderheiten auf.

Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an die Staatszielbestimmung, an die Topographieverordnung-Burgenland, an die Amtssprachenverordnung-Ungarisch, und heute setzen wir – trotz aller Kritik, die hier dazu angebracht wurde – einen weiteren Meilenstein.

Dieser Meilenstein besteht immerhin darin, dass die innerstaatlich gewährleisteten Rechte auch völkerrechtlich abgesichert werden. Man kann nicht nur sagen, damit wird der Status quo einbetoniert, nein, das ist ein Mehrwert! Die Bundesregierung wird damit ein weiteres in Memorandum der österreichischen Volksgruppen festgelegtes Anliegen der Volksgruppen erfüllen.

Aus europäischem Blickwinkel ist dazu zu sagen, dass die Sprachencharta zwar bereits seit 1992 – es wurde schon darauf hingewiesen – zur Unterzeichnung auflag, dass sie aber erst am 1. März 1998, nach der Ratifikation durch fünf Staaten, völkerrechtlich in Kraft getreten ist. Nachdem vor einigen Wochen noch die beiden Staaten Großbritannien und Spanien diese Charta ratifiziert haben, haben nunmehr 13 – ich betone: 13 von 43! – Mitgliedstaaten des Europarates diese Sprachencharta ratifiziert.

Die Ratifizierung dieser Charta durch Österreich unterstreicht das Bemühen Österreichs, im Bereich des Minderheitenschutzes eine Vorbildfunktion einzunehmen. An dieser Stelle möchte ich auch etwas zu der von Frau Bundesrätin Auer geäußerten Kritik anmerken:


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