Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 64

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss des Nationalrates Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrats gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Wahl von Ausschüssen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Wahl von Ausschüssen.

Auf Grund der Wiener Landtagswahl sind Wahlen von Ausschüssen notwendig geworden.

Es liegt mir ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, den Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen und den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus mit jeweils 18 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 7 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ entfallen.

Es liegt mir weiters ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ständigen Gemeinsamen Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 mit 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, 5 auf die SPÖ und 2 auf die FPÖ entfallen.

Ferner liegt mir ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Geschäftsordnungsausschuss und Unvereinbarkeitsausschuss mit jeweils 12 Mitgliedern


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