Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 20

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundesministers Böhmdorfer liegt. Ich unterstütze seine Absichten vollinhaltlich. Ich hoffe, dass wir noch im Verlauf des Monats Juli unsere gemeinsamen Vorstellungen zu diesem Thema der Öffentlichkeit präsentieren können.

Ich bitte nur, nachdem Herr Justizminister Böhmdorfer in diesem Bereich das Vorschlagsrecht hat, dass ich seine Ideen nicht als meine hier vor diesem hohen Kreis vertreten kann.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Albrecht Konecny gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Auch wenn Sie sich jetzt für unzuständig erklärt haben, was sachlich nicht so richtig ist, mental vielleicht ... (Heiterkeit bei der SPÖ.) – Entschuldigung! (Bundesminister Dr. Strasser: Steht die Entschuldigung auch im Protokoll?) – Ich würde darauf Wert legen.

Es bleibt trotzdem die ganz zentrale Frage, dass die Ordnungsvorschriften des Vereinsrechtes mörderisch und sinnlos sind, auf der anderen Seite aber – die Vereine agieren in der Öffentlichkeit – nicht nur die Frage der Verantwortlichkeit von Vereinsfunktionären, was ein unendlich delikates Thema ist, behandelt werden muss, sondern auch die Frage des Kreditschutzes der Öffentlichkeit.

Die Frage, ob es ein öffentlich einsehbares Vereinsregister etwa wie das Handelsregister gibt, aus dem die Haftungsträger und die Zeichnungsberechtigten ersichtlich sind, sollten Sie eigentlich schon beantworten können.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich bin auch gerne bereit, meine persönliche Meinung dazu zu geben. Zum Ersten: Wir müssen klar sehen, dass es unterschiedliche Typen von Vereinen gibt. Es gibt Vereine mit Umsätzen, die sich bei 5 000 S, 7 000 S, 10 000 S per anno bewegen; das sind nicht jene, von denen wir reden. Das betrifft aber eine große Zahl, nämlich über 80, 90 Prozent unserer Vereine. Ich möchte das voranstellen, weil man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen sollte.

Aber es gibt sehr große, auch finanziell und personell höchst professionell ausgestattete Vereine, bei denen sich die Frage der Haftung zu Recht stellt. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass wir Klarheit für den Vereinsfunktionär, damit auch Klarheit für den Angestellten im Verein, für die Geschäftsführung et cetera und Klarheit für die Öffentlichkeit über die Verantwortlichkeit schaffen.

Derzeit ist es so, dass der Vereinsobmann, der Vereinsvorsitzende praktisch nach allen Statuten, die möglich und denkbar sind, mit seinem privaten Vermögen dafür haftet, wenn es zu größeren Problemen geschäftlicher Natur käme. Es ist für mich nicht nachvollziehbar und unverständlich, dass es nicht ähnlich dem Rechnungslegungsgesetz und ähnlich auch den gesetzlichen Gegebenheiten des Handelsrechtes oder GesmbH-Rechtes vergleichbare Regelungen gibt. Da möchte ich gerne eine echte Klärung vorantreiben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Bundesminister! Genau zu diesem Thema passend: Wo sehen Sie jetzt die Abgrenzung zwischen den großen und den kleinen Vereinen?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Es liegt im Ermessen des Bundesrates, diese Elfer-Frage zu stellen. Es liegt auch in der Verpflichtung des Ministers, dazu Stellung zu nehmen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite