Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 26

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Ich halte jedoch daran fest, dass nach Maßgabe der vorliegenden Informationen eine Rücknahme der Quotenzahl entsprechend dem Regierungsübereinkommen in dieser Legislaturperiode möglich ist.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Anna Höllerer gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben gerade davon gesprochen, dass eine Studie in Auftrag ist, die sich mit der Quote bei der Familienzusammenführung beschäftigt. Da aber auch zu erwarten ist, dass es laut § 21 Abs. 3 Fremdengesetz zu Neuanträgen in Hinsicht auf Familienzusammenführung kommen wird, dass es also Fälle geben wird, die in den so genannten Rucksack zukünftig hineinfallen werden, frage ich Sie: Gibt es eine diesbezügliche Zahl? In welcher Höhe pro Jahr wird sie geschätzt? Ist sie in diesem Konzept der Familienzusammenführung berücksichtigt?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen sind Neuanfälle von Familienzusammenführungen möglich. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, haben wir diese Familienzusammenführung zu gewährleisten.

Wir haben, da die Vollziehung dieser Angelegenheit Ländersache ist, versucht, in einer Länderumfrage Daten über die tatsächliche Anzahl solcher Anträge zu bekommen. Nach einer telefonischen Mitteilung der zuständigen Magistratsabteilung der Gemeinde Wien wurden im Zeitraum Jänner bis Ende April 2001 in Wien 735 Anträge auf Familienzusammenführung gestellt. Auf Grund dieser Anzahl habe ich den Auftrag gegeben, dass wir die entsprechenden Informationen aus allen Bundesländern bekommen, um nicht hochrechnen zu müssen, sondern einen Gesamtüberblick über den tatsächliche Stand in allen Bundesländern zu erhalten.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 1177/M. Ich ersuche Frau Bundesrätin Maria Grander um Verlesung der Anfrage. – Bitte.

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1177/M-BR/01

Welche Einsparungsmaßnahmen sind auf Grund des Budgets 2002 notwendig?

Präsident Ing. Gerd Klamt: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Wir haben auf Grund der Vorgaben, die sich diese Bundesregierung gestellt hat, nämlich das Budgetdefizit auf null zu reduzieren und eine wesentliche Verbesserung der Abläufe in unserer Verwaltung – nicht nur auf Bundesebene, sondern auf allen Ebenen – zu erreichen, im Budget 2002 unserer Beiträge zu erbringen.

Das sind im Budgetvoranschlag 2001im Bereich Finanzen 258,3 Millionen j , und wir werden im Budgetvoranschlag 2002 einen Sachaufwand von 260,4 Millionen j haben. Im Bundesfinanzgesetz 2002 sind im Bereich der Bundespolizei eine Reduktion von 608 Planstellen und im Bereich der Bundesgendarmerie eine Reduktion von 340 Planstellen vorgesehen, um das Einsparungsziel von 3 Prozent zu erreichen.

Wir haben uns vorgenommen, dass diese Einsparungen so wie bisher prioritär in der Verwaltung geschehen sollen.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.


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