Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 38

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Der Sicherheitsbericht 1999 weist durchaus auch positive Ansätze im Rückgang von Gewalt und Aggression auf. Das hat aber nichts mit Zufälligkeiten zu tun, hat nichts mit der Wetterlage zu tun, sondern diese positiven Ansätze des Rückganges von Gewalt und Aggression im Allgemeinen haben sehr viel mit einer konzeptiven, mittel- und längerfristig aufgebauten, durchdachten Politik zu tun – und zwar nicht nur eine Sicherheitspolitik, sondern auch einer Wirtschafts-, Sozial- und Justizpolitik. Das heißt, diese positiven Ansätze sollten ausgeweitet werden. Es müsste Auftrag jeder Regierung sein, diese positiven Ansätze auszuweiten und fortzusetzen. Missstände allerdings, Kritikfähiges und Mängel müssen Anlass zur Korrektur sein.

Ich verweise im positiven Sinne etwa auf die Installierung des Menschenrechtsbeirates – ich füge hinzu –, die längst auch davor schon notwendige Installierung des Menschenrechtsbeirates. Ich verweise aber in äußerst negativem Sinne darauf, dass im Jahr 2001 – ich meine, auch diese Sitzung sollte Anlass dafür sein, eines toten Mannes zu gedenken, der Omofuma hieß – ein Staatsanwalt – und mag er auch aus Kärnten kommen – behauptet, die Verklebung des Mundes, diese Foltermethode, an der Omofuma gestorben ist, sei heute auch noch anzuwenden – trotz gegenläufiger Verordnungen und Maßnahmen. Das ist nicht mehr nur Sache eines Menschenrechtsbeirates, sondern es ist eine zutiefst politische Aufgabe, in dieser Form der Auseinandersetzung mit Gewalt auf beiden Seiten auch politisch stark bewusstseinsändernd tätig zu werden.

Ich verweise weiters im positiven Sinne auf die Schaffung des Wegweiserechts als rein exemplarisches Beispiel. Ich verweise aber auch darauf, dass es im kommenden Bericht keine Statistik mehr zu den Zahlen und Fakten der Wegweisung seitens des Bundes geben wird. Ich ersuche in diesem Zusammenhang vor allem den Justizminister darum, dass es diese Statistik zur Wegweisung auch auf Bundesebene weiter geben wird. Andernfalls wird hier irgendwann einmal ein Minister stehen und sagen, die familiäre Gewalt ist abgeschafft, es gibt keine Wegweisung mehr, damit hat sich die Geschichte erledigt. – Das ist unzulässig, und diese Fakten der Wegweisung muss es auch im nächsten Bericht geben.

Positiv verweise ich auf die Novellierung und Handhabung der Rechtsprechung in der Frage der NS-Wiederbetätigung und deren Thematisierung und Bewusstmachung anstatt von Verharmlosung der Wiederbetätigung und der Verletzung von Opfern.

Ich verweise auf den außergerichtlichen Tatausgleich, die Installierung der Opferhilfe im Sexualstrafrecht, die Verbesserung im Bereich der Aus- und Fortbildung und die Rahmenbedingungen der Wiedereingliederung. Positiv ist natürlich auch die Verbesserung im Bereich der personellen Situation der Exekutive durch die Öffnung für Männer und Frauen.

Ich verweise aber auch darauf, dass zu diesen positiven Fakten negative Fakten hinzukommen, und zwar nicht erst neuerdings, sondern schon länger- und mittelfristig.

Ein Sicherheitsbericht ist so viel wert wie die Konsequenzen, und ich denke, in diesem Zusammenhang muss darauf verwiesen werden, dass es etwa bei der Novellierung der NS-Angelegenheit heute, im Jahr 2001, unzulässig ist, wenn aus politisch verantwortlichem Munde Formen der Verharmlosung der NS-Zeit kommen und wenn dazu geschwiegen wird. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Sie meinen wahrscheinlich Rieder!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Jahr 2001 auch unzulässig, wenn man dazu schweigt, dass Oppositionelle, Kritiker und Journalisten erstens kriminalisiert werden und zweitens Vorschläge kommen, die Oppositionelle und Journalisten mit Haftstrafe bedrohen. Ein Bundeskanzler – und ich nenne diesmal einen Namen, es gibt einen –, der dazu schweigt, stimmt zu, ein Bundeskanzler, der untertaucht statt Stellung zu beziehen, macht sich mitverantwortlich. Und das hat sehr viel mit dem Sicherheitsbericht 1999/2000 und 2001 zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Kollegen! Da ich leider nicht erwarten kann, dass die Kollegen der ÖVP und der FPÖ auf die Frage der frauenpolitischen Relevanz der Sicherheitspolitik der Vergangenheit eingehen werden (Bundesrat Mag. Himmer: Wer sagt das?)  – wenn Sie mir das versprechen, dann kann ich es Ihnen schenken –, möchte ich zwei, drei Aspekte davon beleuchten.


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