Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 78

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Schulen konkretisiert. Zugleich sollen so genannte Verhaltensvereinbarungen die heute zunehmend belastete Schulkultur verbessern. Je mehr Aufgaben nämlich in Bezug auf Erziehung und Persönlichkeitsbildung durch die gesellschaftliche Entwicklung auf die Schulen abgewälzt werden, desto mehr sind alle Schulpartner – ob Lehrpersonal, Schüler oder Elternschaft – gefordert, an der Erfüllung dieses Auftrages eigenverantwortlich mitzuwirken.

Im Einzelnen soll es dem Schulforum beziehungsweise dem Schulgemeinschaftsausschuss künftig ermöglicht werden, schuleigene Verhaltensvereinbarungen festzulegen. Verstärkt geht es dabei darum, in Erziehungsfragen zu beraten, in Konfliktsituationen Hilfe zu gewähren und schulspezifische Konfliktlösungsformen zu entwickeln.

All das kann in der autonomen Schulordnung verankert werden. Der zuständige Bundesminister gibt dafür bloß eine Rahmenregelung vor. Er hat durch Verordnung die näheren Vorschriften über das Verhalten in der Schule, bei Schulveranstaltungen, bei schulbezogenen Veranstaltungen, über Maßnahmen zur Sicherheit der Schüler in der Schule bei Schulveranstaltungen sowie zur Ermöglichung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes unter Bedachtnahme auf das Alter der Schüler, die Schulart sowie die der Schule obliegenden Aufgaben zu erlassen.

In der auf dieser Grundlage erstellten autonomen Schulordnung kann das Schulforum beziehungsweise der Schulgemeinschaftsausschuss ein schulpartnerschaftliches Gremium zur Beratung, Hilfestellung und Konfliktbearbeitung einrichten. In diesem Gremium müssen Lehrer, Erziehungsberechtigte und Schüler ab der neunten Schulstufe im gleichen Verhältnis vertreten sein.

Unerfindlich bleibt nach all dem, wie es möglich war, ein dermaßen liberales, konsensuales, auf Kooperation angelegtes und die Autonomie der Schulgemeinschaft stärkendes Modell zur Regelung des inneren Schulbetriebes als "Rohrstaberl-Pädagogik" und somit als autoritär abzuqualifizieren.

Wenn eine solche Verzerrung von Tatsachen und Regelungsintentionen der sozialdemokratischen Fraktion im Nationalrat anzulasten ist, so lässt sich das nur mit völliger ideologischer Voreingenommenheit oder undifferenzierter Fundamentalopposition erklären. Das ist umso mehr zu bedauern, als eine Zustimmung der SPÖ – angesichts der Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit in diesem Bereich der Schulgesetzgebung – eine noch liberalere und noch konsensualere Regelung, nämlich die schon angesprochene Entscheidung mit Zweidrittelmehrheit ermöglicht hätte. Eine solche zu verhindern kann doch wohl nicht Ihre politische Zielvorstellung gewesen sein, meine Damen und Herren von der SPÖ! Mit gutem Grund hat sich daher sogar der Schulsprecher der Grünen um eine parteiübergreifende Lösung bemüht, das sei vorbehaltlos anerkannt.

Positiv ist nicht zuletzt noch hervorzuheben, dass ein Frühwarnsystem – analog jenem auf die Schulleistung bezogenen – die Eltern rechtzeitig auf kritische Verhaltenssituationen hinweisen soll und gegebenenfalls pädagogisch sinnvolle Begleitmaßnahmen auslösen kann.

Alles in allem bewegen sich diese neu geschaffenen oder ausgebauten Instrumente daher meines Erachtens der Zeit entsprechend auf dem letzten Stand der Schuldidaktik und der schuleigenen Konfliktkultur. Deshalb wird meine Fraktion beiden Vorlagen aus sachlicher Überzeugung gerne ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.10

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

14.10

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Mein Vorredner hat es angeführt: Die Grünen haben sich in den letzten Wochen sehr um einen Kompromiss in dieser Frage bemüht – ich betone, um einen Kompromiss, denn es geht immer noch in letzter Konsequenz um die Schülerinnen und die Schüler. Wenn uns zum Beispiel Appelle von Schülervereinigungen an den Nationalrat – ich nehme an, dass dabei auch


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