Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 77

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Jetzt ist es so, dass die Schulen schuleigene Verhaltensvereinbarungen beschließen können, allerdings steht die Zweidrittelmehrheit, die wir so gerne gehabt hätten – damit die Eltern, die Lehrer und die Schülerinnen und Schüler abgesichert und partnerschaftlich mitarbeiten –, leider nicht im Gesetz.

Trotzdem ist es ein ungeheuer guter Reformschritt, dass wir diese Verhaltensvereinbarungen in das Bewusstsein gerufen haben und dass wir dazu aufrufen, dass alle Schulpartner an der Schule mitarbeiten, dass die Schule getragen wird von der Mitarbeit der Eltern, der Lehrer und der Schüler. Ich bedanke mich bei allen, die diese moderne Form der Pädagogik auch in die Tat umsetzen, und bei allen, die in der Schulpartnerschaft wirklich tätig sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.03

Präsident Ing. Gerd Klamt: Danke.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Peter Böhm. – Bitte.

14.03

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich versuche, nach der Polemik meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Trunk, wieder zur Sache zurückzukommen.

Zur Beschlussfassung liegt uns heute ein Paket an Schulgesetzen vor, das nach meiner Überzeugung durchaus Meilensteine setzt. Leider ist einer davon unterwegs verloren gegangen – wir haben ja schon gehört, wen die politische Schuld daran trifft.

Mit den Änderungen des Schulorganisationsgesetzes wäre nämlich die volle Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in der Polytechnischen Schule ermöglicht worden. In Schulversuchen hat sich das bereits voll bewährt. Damit wäre das Ziel erreicht worden – die Frau Bundesministerin hat es schon erwähnt –, diese Integration in das Regelschulwesen in allen Schularten der allgemeinbildenden Pflichtschulen zu gewährleisten. Zugleich wäre dadurch künftig der gemeinsame Schulbesuch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und jenen ohne einen solchen in so genannten Integrationsklassen auch noch in der neunten Schulstufe als Regelschulform eröffnet worden.

Über die allgemeine Schulpflicht hinaus würden Schüler mit Beeinträchtigungen in diesem Rahmen berufsorientierende und berufsvorbereitende Kenntnisse vermittelt. Dass das ihren Eintritt in das Arbeitsleben erheblich erleichtern könnte, versteht sich wohl von selbst. Nach Schätzungen würden etwa 40 Prozent der heute etwa 1 700 Integrationsschüler der achten Schulstufe in der Polytechnischen Schule, also auf der neunten Schulstufe, zu integrieren sein. Aber, wie gesagt, die Sozialdemokratie hat diese Lösung verhindert.

Eine zum Glück erzielte Änderung erhöht die Durchlässigkeit des Bildungssystems. Für Absolventen der ersten Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule entfällt fortan die Aufnahmsprüfung in die berufsbildende höhere Schule. Ebenso werden die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule adaptiert und dadurch für Absolventen der Polytechnischen Schule mit besonderen Leistungen geöffnet.

Nicht zuletzt wird "Politische Bildung" in der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule als Pflichtgegenstand verankert – diesbezüglich haben wir ja allseitigen Konsens –, allerdings ist das im berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesen bereits heute schon der Fall. In der AHS hätte man zwar die Vermittlung solcher Inhalte schon bisher im Zusammenhang mit dem Unterrichtsfach Geschichte, aber auch Rechtskunde, erwarten können, aber offensichtlich war das in der Praxis nicht immer zureichend der Fall. Insofern kann man als der demokratischen Republik und dem freien Rechtsstaat verpflichteter Parlamentarier diese neue Schwerpunktsetzung nur vorbehaltlos begrüßen.

Eine nicht minder bedeutsame Weiterentwicklung des Schulprogramms bringt die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes mit sich. Mit ihr wird der Erziehungsauftrag der österreichischen


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