Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 123

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Ich glaube weiters, dass es auch ganz gut wäre, Betriebe, die da vorangehen, die Menschen mit Behinderungen anstellen, auch als behindertenfreundliche Betriebe auszuzeichnen oder ihnen eine entsprechende Anerkennung zu geben.

Für uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Würde des Menschen unantastbar und unabhängig vom Alter, vom Leistungs- oder Gesundheitszustand. Eine Gesellschaft, die Behinderungen aus ihrem Bewusstsein verdrängt, verliert ihren humanen Charakter und ihr menschliches Gesicht, und das wollen wir, so glaube ich, alle nicht. Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft, und sie haben daher das Recht, von ihr voll unterstützt zu werden – und zwar nicht als Betreuungsobjekte, sondern als gleichberechtigte Partner!

Ziel unserer Politik muss es auch in Zukunft sein, Menschen mit Behinderungen so zu fördern, dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Der Isolation behinderter Menschen muss in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam begegnet werden. Hiefür ist es erforderlich, dass nicht nur Wirtschaft, sondern auch Staat und Gesellschaft, aber darüber hinaus jeder einzelne Staatsbürger in seinem Verantwortungsbereich darauf achten, dass Menschen mit Behinderungen faire Chancen und offene Zukunftsperspektiven vorfinden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

17.25

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Johanna Schicker hat gemeint, dass das Behindertengesetz dieser Bundesregierung in der Sache vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden wäre. – Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das falsch ist. Die Aufhebung ist ausschließlich aus formalen Gründen im Zusammenhang mit einer Abstimmungspanne im Nationalrat erfolgt.

Es ist von Ihrer Fraktion, der sozialdemokratischen Fraktion im Nationalrat, eine Verfassungsklage anhängig, die derzeit vom Verfassungsgerichtshof behandelt wird und die auch heute Gegenstand einer mündlichen Verhandlung im Verfassungsgerichtshof war. Ich darf Sie darüber informieren, dass der Verfassungsgerichtshof im Rahmen dieser Verhandlung in einer mehrstündigen Debatte die Bundesregierung zu Stellungnahmen für das weitere Procedere des Verfahrens aufgerufen hat. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Heeres-Fürsorge und die in diesem Bereich Beschäftigten, und es wird nachgefragt, wie es in diesem Zusammenhang mit Transferleistungen des Bundes und der Steuerfreiheit aussieht.

In der Sache selbst ist also damit zu rechnen, dass, nachdem in einer Woche die derzeitige Sitzungsperiode des Verfassungsgerichtshofes endet, vermutlich erst am Ende dieses Jahres ein oberstgerichtliches Erkenntnis vom Verfassungsgerichthof zu erwarten ist. Dann werden wir sehen, ob Sie mit Ihrer Bemerkung Recht haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es auf jeden Fall richtig, dass es eine Anfechtung gibt, sicherlich aber nicht richtig, dass es bis dato in der Sache eine Änderung gegeben hätte und eine Aufhebung erfolgt wäre.

Ich glaube, dass es auf der einen Seite das Bemühen der Bundesregierung gibt, gleiche Steuertatbestände auch steuerlich gleich zu behandeln, und es auf der anderen Seite durch diese Gleichbehandlung im Steuerrecht zu gewissen Härten gekommen ist. Es ist aber sicherlich Angelegenheit Ihrer Fraktion, zu verantworten, dass Mittel zur Behebung dieser Härtefälle in der Höhe von 600 Millionen Schilling von Ihnen nicht mitgetragen werden. Auch das möchte ich hier ganz klar sagen.

Die Härtefälle, die in den Bereichen bis 20 000 S beziehungsweise 23 000 S brutto im Monat auftreten, werden in der ersten Kategorie zur Gänze ausgeglichen, in der zweiten Kategorie einschleifend ausgeglichen, und darüber hinaus wird auch die Möglichkeit bestehen, für Härtefälle, die es darüber hinaus in höheren Einkommenskategorien gibt, Vorkehrungen über die Bundessozialämter zu treffen. Die entsprechende Abwicklung ist derzeit im Gange, sodass


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