Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 124

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ich davon ausgehe, dass im vierten Quartal dieses Jahres auch tatsächlich die Auszahlungen erfolgen werden, sodass die Härten dann weitestgehend behoben wären. Man darf auch nicht vergessen, dass sich in den ersten beiden Kategorien mehr als 60 Prozent der Behinderten befinden.

Zum Zweiten haben Sie gemeint, Frau Bundesrätin, dass sich diese Bundesregierung angeblich nicht um die behinderten Menschen kümmere. – Ich darf Sie schon darauf hinweisen, dass mit 1 Milliarde – für diese Legislaturperiode vereinbart, aber nicht nur einmal jährlich, sondern mehrmals – der Versuch unternommen wird – ich glaube, der taugliche Versuch unternommen wird –, die Behinderten primär in der ersten Arbeitswelt in Beschäftigung zu bringen. Zu diesem Schluss komme ich, wenn ich aus der Sicht meines Amtes die bisher eingetroffenen Anträge auf Landes- und Bundesebene und das gesamte Umfeld der Umsetzung der Behindertenmilliarde betrachte.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass die Arbeitsmarktdaten, die bis dato zur Verfügung stehen, im heurigen Jahr besonders erfreulich sind, weil daran deutlich wird, dass auch für die behinderten Menschen schon ein besserer Zugang zur Arbeitswelt gefunden werden konnte. Es wird anhand der Studien auch deutlich, dass bei den behinderten Menschen, die in Arbeit gebracht werden, eine deutliche Verbesserung für Frauen mit Behinderungen eingetreten ist. Ein Vergleich der diesbezüglich aus der Vergangenheit vorliegenden statistischen Daten zeigt dies deutlich auf.

Ich glaube daher, es ist ein ambitioniertes Vorhaben der Bundesregierung, mit der Behindertenmilliarde den behinderten Menschen nicht nur die Möglichkeit zu eröffnen, Arbeit und damit Eigenleistung, eigene Absicherung und eigene Altersvorsorge zu haben, sondern darüber hinaus auch ein gewisses Sozialprestige zu gewinnen und in der Gesellschaft integriert zu sein. Ich halte das für einen wichtigen Aspekt für die behinderten Menschen, und ich halte das auch für ein gutes Programm.

Sie haben auch die Diskussion um die 2 700 S Ausgleichstaxenzahlung eröffnet. – Ich glaube, man sollte nicht übersehen, dass die derzeitige 30-prozentige Erhöhung das Gleiche ist, was in einem Abschnitt von acht bis zehn Jahren an Valorisierungen zu erwarten wäre.

Ich glaube, damit ist auch klar, warum beim Kompromiss für die nächsten zwei Jahre auf eine weitere Valorisierung verzichtet worden ist und dann erst wieder der Valorisierungsmechanismus einsetzt.

Um es klar zu sagen: Wir wissen – Ihre Fraktion hat das in einem anderen Zusammenhang bei der Valorisierung deutlich moniert –, dass die Rezeptgebühren, die im November valorisiert worden sind, im Jänner nochmals valorisiert worden sind, und dass das von Ihrer Fraktion als unnötige Nachvalorisierung in kurzen Zeiträumen gesehen worden ist. Wir wollten den gleichen Fehler nicht machen und haben daher einen Zwischenraum gelassen.

Wenn wir die Frage der Ausgleichstaxen insgesamt betrachten, so ist es, glaube ich, auch hilfreich, sich die Einkommenssituation der behinderten Menschen, die in Beschäftigung stehen, anzusehen. Sicherlich gibt es da einige Spitzenwerte, nämlich dort, wo es keine intellektuellen, sondern sonstige Behinderungen gibt, aber generell beträgt der Durchschnittswert zwischen 15 000 S und 17 000 S brutto. Wenn man also von 15 000 S bis 17 000 S brutto ausgeht, und wenn man die von Seiten der Wirtschaft vertretene Meinung, dass die behinderten Menschen, die in der Vergangenheit in Beschäftigung gewesen sind, durchschnittliche Arbeitsleistungen von 65 Prozent – das ist der unterste Wert – bis 80 Prozent – das ist der beste Wert – erbringen, einbezieht, dann liegen wir meines Erachtens mit den 2 700 S an Ausgleichstaxe im obersten Ausgleichsbereich.

Wünschenswert wäre es – das sage ich auch dazu – selbstverständlich, durch die Ausgleichstaxe einen Ausgleich in der Form zu erreichen, dass der geringere Arbeitswert in entsprechender Form aufgewogen wird. Wir sind auf dem Weg dorthin, und ich glaube, dass wir auf diesem Weg jetzt einen großen Schritt nach vorne getan haben – einen größeren Schritt, als die vorangegangenen Regierungen je gemacht haben.


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