Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 125

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Nunmehr zur Barriere der drei Monate und sechs Monate betreffend Zugang zur Arbeitswelt: Für jene, die langfristig in Beschäftigung sind – darüber werden wir uns einig sein –, ist diese Veränderung unerheblich. Erheblich ist sie nur für jene, die in Beschäftigung kommen und derzeit arbeitslos sind. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Behindertenbeschäftigung von Seiten der Wirtschaft in erheblicher Weise Möglichkeiten genutzt worden sind, behinderten Menschen Zeitverträge zu geben, die den Kündigungsschutz und all diese Dinge quasi ausgehebelt haben. Ich glaube daher, dass es durchaus auch im Interesse der behinderten Menschen ist, nicht nur mit temporären Beschäftigungsverhältnissen rechnen zu können, sondern die Möglichkeit zu erhalten, auch in langfristige Beschäftigungsverhältnisse übernommen zu werden.

Ich glaube auch, dass es nicht einfach negiert werden kann, dass von sehr wichtigen Branchen, die für Behinderteneinstellung in Frage kommen, immer moniert worden ist, dass die Drei-Monate-Frist zu kurz sei, um sich im Auf und Ab des Wirtschaftsjahres dort, wo es einerseits saisonale Belastungsspitzen und dann wieder normale, ausgeglichene Arbeit gibt, ein endgültiges Bild über die Beschäftigungssituation machen zu können, vor allem aber auch, ob der Behinderte beispielsweise dann, wenn die Maschinen schneller laufen, wenn die Maschinen mehr Takt vorgeben, diese auch so beherrscht, dass er nicht von sich aus seinen Arbeitsplatz verliert.

Das Argument, dass eine zu kurze Frist zur Verfügung gestanden ist, um den Arbeitseinsatz behinderter Menschen zu beurteilen, und daher von einer Einstellung abgesehen worden ist, kam immer wieder. Auch wenn die Aufnahmegespräche mit der Firma gut waren und der Behinderte von vornherein als solcher nicht erkenntlich war, weil seine Behinderung, auch wenn sie erheblich war, für den normalen Betrachter oft nicht sichtbar wurde und er nach Eingehen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund des Arbeitsrechtes mitteilen musste, dass er in den Kreis der bevorzugten Behinderten gehört, war dann plötzlich oftmals das Aufnahmeverfahren beendet. Und ohne Angabe von Gründen fand sich der Behinderte wieder auf der Straße, enttäuscht und arbeitslos.

Daher habe ich schon frühzeitig mit den Behindertenorganisationen, mit den Dachorganisationen darüber gesprochen. Sie haben durchaus Verständnis gezeigt, und ich glaube daher auch, dass das nicht als reines Abkaufen zu betrachten ist, sondern dass es auch aus der Sicht der Behinderten, die um Arbeit ansuchen, ein durchaus verständliches Bemühen ist, Menschen von der Arbeitslosigkeit weg in Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Nach meinem Dafürhalten ist das als flankierende Maßnahme zur Behindertenmilliarde und zu den Bemühungen zu sehen, behinderte Menschen verstärkt in Arbeit zu bringen. Ich glaube nicht, dass es zulässig ist, das als illegales Abtauschgeschäft der Koalition zu sehen, sondern Sie wissen, dass sich diese Diskussion schon über einige Jahre hinzieht. Ich glaube auch, dass die derzeitige Vollbeschäftigung in vielen Regionen Österreichs und die derzeitige besondere Förderung durch die Behindertenmilliarde und sehr viele ausgeklügelte Projekte, die von sehr vielen Seiten eingebracht worden sind, besondere Rahmenbedingungen bieten, um dieses Vorhaben jetzt umzusetzen.

Ich darf Ihnen auch mitteilen, wie es mit der Behindertenmilliarde aussieht. Es wurden insgesamt 400 Projekte eingereicht, die, wenn sie alle genehmigt werden, Gesamtkosten in der Höhe von 635 Millionen für das erste Jahr verursachen werden. Bei den Individualförderungen haben wir Gesamtkosten in der Höhe von 295 Millionen Schilling zu verzeichnen. Die Behindertenmilliarde ist also von der Summe her durchaus erreicht.

Die Integrationsbeihilfen sind bei 1 090 Teilnehmern an den Individualförderungen die höchsten Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen: 510, Arbeitsplatzadaptierungen: 550, Ausbildungsbeihilfen: 420. Ich darf auch hier hinzufügen, dass es gelungen ist, auch dort, wo es Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gibt, eine erfolgreiche Aktion des Arbeitsmarkservices durchzuführen, nämlich vor Ort zwischen Betrieb und Behinderten ein Monitoring zu machen, um durch Adaptierungen des Arbeitsplatzes, durch Beitragsleistungen in diesem Bereich Behinderte, die schon vor der Kündigung gestanden sind, wieder in den Betrieb zu integrieren und ihnen durch ein besseres


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