Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 147

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kannt noch verwandt. Unterhalten Sie sich also selbst mit ihm, ich werde mich eher auf mein Konzept konzentrieren! (Bundesrat Schöls: Unter Genossen ist das doch einfach! – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich habe mit dir kein Problem! Ich unterhalte mich mit dir blendend! Ich habe mit dir auch keine Schwierigkeiten! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es hat schon Situationen gegeben, in welchen du lieber auf der Seite gestanden bist als auf der! (Rufe und Gegenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Präsident Ing. Klamt gibt das Glockenzeichen.)

Als bekannt wurde, dass in Österreich bestehende Nachtarbeitsverbote für Frauen mit einer Übergangsfrist bis 2001 dem EU-Recht anzupassen sind, haben wir im ÖGB begonnen, über geeignete Schutzmaßnahmen nachzudenken, zum Beispiel, um nur einige anzuführen, über die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit von Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeitern und die weiter gehende Begrenzung der täglichen Arbeitszeit von Nacht-SchwerarbeiterInnen, über Ausgleichsmaßnahmen bei ausnahmsweiser Überschreitung der Begrenzung beziehungsweise die Versetzung von Nachtarbeiterinnen bei gesundheitlicher Gefährdung, über die Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger oder die maßgebliche Behinderung auf einem Tagesarbeitsplatz. Weiters haben wir die Regelung ausgearbeitet, dass eine Zeitgutschrift von 10 Prozent pro Nachteinheit zu gewähren ist und dass es ein Benachteiligungsverbot zugunsten von NachtarbeiterInnen geben muss und so weiter und so fort. Bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen hat diese Regierung jedoch keine einzige Schutzmaßnahme eingeführt, obwohl dieser Regierung sehr wohl bekannt ist, dass in der Richtlinie 93/104/EG sehr wohl Schutzbestimmungen für die nationale Ebene vorgeschrieben sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Regierung negiert nicht nur EU-Bestimmungen, sondern sie negiert auch die Gesundheit der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dieser Beschlussfassung hat diese Regierung wieder einmal bewiesen, wie wertvoll ihr die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer in Österreich sind, und zwar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen wesentlichen Beitrag durch ihre Arbeitsleistung erbringen, damit wir Wohlstand und eine stabile Wirtschaftslage in Österreich haben. Sie treten die Rechte dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Füßen, indem Sie sie nicht schützen! Das werfe ich der Regierung vor. (Bundesrat Winter: So schaut es aus! – Bundesrätin Giesinger: Was Sie sagen, stimmt ja gar nicht!) Sie können mir gerne das Gegenteil beweisen, indem Sie Schutzmaßnahmen einführen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich verspreche Ihnen, dass ich, wenn dies stattfindet, die Erste bin, die sich hier im Namen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Ihnen bedankt. Jetzt habe ich noch keinen Grund dazu, und deshalb wird die sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Margarete Aburumieh zu Wort gemeldet. – Ich erteile es ihr.

19.09

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Für uns ÖVP-Frauen bedeutet Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich des Zugangs zur Berufsbildung, zur Beschäftigung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Die derzeitige österreichische Rechtslage gewährleistet diese Gleichstellung in Bezug auf die Nachtarbeit nicht und widerspricht auch – wie Sie gesagt haben – der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, der ein grundsätzliches Frauennachtarbeitsverbot als gleichheitswidrig ansieht.

Österreich hat in der Vergangenheit – das hat die Kollegin erwähnt – zwei Übereinkommen der IAO ratifiziert, und zwar das Übereinkommen Nummer 4 aus 1919 über die Nachtarbeit der Frauen und die Neufassung, die immerhin aus dem Jahr 1948 stammt.

Wir alle wissen, dass durch dieses Nachtarbeitsverbot unbestritten Frauenarbeitsplätze verloren gegangen sind, auch solche Arbeitsplätze, die neu geschaffen wurden und für Frauen absolut interessant und attraktiv sind, aber ausschließlich von Männern besetzt werden konnten. Diese


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