Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 23

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Bevor wir zur Fragestunde kommen, darf ich einer Kollegin aus unserer Mitte recht herzlich zu einem runden Geburtstag gratulieren. Frau Bundesrätin Germana Fösleitner hat gestern ihren persönlichen Jubeltag gefeiert. Liebe Kollegin Fösleitner! Ich gratuliere dir dazu auch im Namen des Bundesrates recht herzlich. (Allgemeiner Beifall.)

Fragestunde

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zur Fragestunde. Ich beginne jetzt – um 9.18 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

Präsident Alfred Schöls: Wir kommen zur 1. Anfrage, 1181/M, an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ludwig Bieringer, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Frau Vizekanzlerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage lautet:

1181/M-BR/01

Ist die Nicht-EU-Ausländerregelung in der Fußballbundesliga aus der Sicht Ihres Ressorts lediglich eine "Lex Fußball?"

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesrat! Es handelt sich natürlich nicht um eine "Lex Fußball", sondern es hat sich hier ein aktueller Regelungsbedarf dadurch ergeben, dass von Seiten der Bundesliga an die Bundesregierung das Ansinnen herangetragen wurde, anstelle der bisherigen Regelung, wonach fünf, nicht aus EU-Ländern kommende ausländische Spieler in der Bundesliga für einen Verein spielberechtigt sein konnten, diese Zahl auf acht zu erhöhen. Ich habe das aus sportpolitischer Sicht für falsch gehalten, weil ich es nicht für zweckmäßig erachte, ohne Qualitätskriterien eine Ausweitung dieser Regelung vorzunehmen.

Wir haben aber dem Ansinnen der Vereine, die Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Bewerben zu wahren, dadurch Rechnung getragen, dass wir jetzt eine Regelung geschaffen haben, die es ermöglicht, dass vier Nicht-EU-Spieler sozusagen ohne Beschränkungen verpflichtet werden können, zwei Spieler Nationalspieler in ihrem jeweiligen Heimatland sein müssen, also ein relativ hohes Qualitätskriterium erfüllen müssen, und ein weiterer Spieler eine Nachwuchshoffnung im Sinne eines U-19 oder U-21-Spielers in seinem Heimatland sein muss.

Das ist eine Regelung, die auch in anderen europäischen Ländern durchaus in dieser Form angewandt wird und die dafür sorgt, dass erstens dem österreichischen Fußballnachwuchs entsprechende Karrieremöglichkeiten in Österreich geboten werden, dass zweitens der Nachwuchs für die österreichische Nationalmannschaft entsprechende Spielmöglichkeiten in der obersten Spielklasse hat und dass drittens bei der Verpflichtung von Ausländern besondere Qualitätskriterien zum Tragen kommen, was auch im Sinne der Vereine und Verbände ist.

Wir haben eine gemeinsame Lösung mit dem Österreichischen Fußballbund, den Bundesligavereinen und der Spielergewerkschaft getroffen, die gemeinsam unterzeichnet wurde und jetzt auch so umgesetzt wird.

Präsident Alfred Schöls: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.


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