Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 24

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Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Frau Vizekanzlerin! Welchen Stellenwert räumen Sie in diesem Zusammenhang der Nachwuchsarbeit im heimischen Fußball – ich denke zum Beispiel an die Fußballakademie des Herrn Stronach – ein?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Ich räume der Nachwuchsarbeit nicht nur im Fußball, sondern generell im österreichischen Sport einen extrem hohen Stellenwert ein. Es ist insbesondere im Fußball, wie ich meine, notwendig, schon in frühen Jahren Talente zu erkennen und auch zu fördern. Im Sinne dessen ist natürlich jede Initiative, wie auch die von Ihnen genannte Fußballakademie, zu begrüßen.

Ein Teil unserer Vereinbarung mit dem ÖFB, der Bundesliga und der Spielergewerkschaft beinhaltet ein umfangreiches Programm zur Nachwuchsförderung in diesem Bereich, an dem sich das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport mit entsprechenden Förderungen beteiligen wird, das sicherstellen soll, dass in Zusammenarbeit mit den Schulen, mit den Verbänden frühzeitig gezielte Förderungsmaßnahmen gesetzt werden. Wir haben mit den Bundesligavereinen auch entsprechende Schwerpunktsetzungen vereinbart. Eine Zielsetzung ist zum Beispiel, dass jeder Bundesligaverein in Hinkunft einen bestimmten Teil seines Budgets der Nachwuchsarbeit widmen soll, dass es entsprechende Nachwuchsausbildungsstätten auf der Basis der schon bestehenden Einrichtungen geben soll. Wir haben 29 Landesausbildungszentren, wir haben Bundesnachwuchszentren. Wir haben eine Akademie in diesem Bereich. Ich glaube, dass all diese Initiativen unterstützenswert sind, weil sie dem österreichischen Fußballnachwuchs entsprechende Chancen und Möglichkeiten eröffnen.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Theodor Binna gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Vizekanzlerin! Auf einem Spielbericht müssen neun Spieler aufscheinen, die Österreicher sind. Der österreichische Pass genügt, der Spieler muss nicht für das österreichische Nationalteam spielberechtigt sein. Die restlichen neun Spieler dürfen beziehungsweise können Ausländer sein, wobei EU-Ausländer Nicht-EU-Ausländern gleichgehalten werden. Daher meine Frage: Ist diese Regelung EU-konform?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Die Zielsetzung dieser Regelung – das möchte ich zunächst einmal sagen – war ein Anliegen sowohl der Spielergewerkschaft als auch des Österreichischen Fußballbundes, die mit diesem Anliegen an mich herangetreten sind. Ich habe dieses Anliegen auch für gerechtfertigt gehalten und es deshalb unterstützt. Die Zielsetzung dieser Regelung ist, österreichischen Spielern die Möglichkeit zu geben, auch in der höchsten Spielklasse zum Einsatz zu kommen.

Wir haben in anderen Mitgliedsländern eine sehr negative Entwicklung erlebt, die dazu geführt hat, dass oft keine Spieler des eigenen Landes mehr in Bundesligavereinen spielberechtigt sind oder zum Einsatz kommen, was natürlich auch auf die Nationalmannschaft und deren Aufstellung und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich sehr nachhaltige negative Auswirkungen hat.

Deswegen haben der Österreichische Fußballbund, die Spielergewerkschaft, die Bundesligavereine und mein Ministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine freiwillige Vereinbarung getroffen, ein Gentlemen’s Agreement, und ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten diese Vereinbarung, dieses Gentlemen’s Agreement auch einhalten werden, das genau diese Zielsetzung erfüllen soll.

Ich glaube, dass die Spielergewerkschaft, die dieses Anliegen viele Jahre hindurch vertreten hat, ein berechtigtes Interesse daran hat, auch dem österreichischen Fußballnachwuchs diese Möglichkeit zu geben, weil wir sonst die Nachwuchsarbeit, die wir gerade diskutiert haben, nicht


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