Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 25

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erfolgreich umsetzen können, wenn wir den Sportlern nicht von ihrer Ausbildung her auch die Möglichkeit des Umstiegs in den Spitzensport geben. Das gilt für den Fußball genauso wie für alle anderen Sportarten.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Vizekanzlerin! Hast du neben der Nicht-EU-Ausländerregelung weitere Zielsetzungen mit dem Österreichischen Fußballbund und der Bundesliga vereinbart?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Ich habe schon gesagt, dass wir mit der Bundesliga ein sehr umfassendes Konzept zur Nachwuchsförderung vereinbart haben, auch mit dem Österreichischen Fußballbund. Eines dieser Projekte ist zum Beispiel ein Projekt im Rahmen von "Top Sport Austria" – mit der Zielsetzung, für die Europameisterschaft der U-19-Nationalmannschaften 2004 eine entsprechende Förderung zu geben; auch mit dem langfristigen Ziel, für die Europameisterschaft 2008 eine entsprechende Förderung sicherzustellen. Wir arbeiten in diesem Bereich mit den Bundesnachwuchszentren, Leistungsausbildungszentren und den Sportakademien sehr eng zusammen.

Die Bundesligavereine haben sich freiwillig dazu bereit erklärt, einen bestimmten Teil ihres Budgets der Nachwuchsarbeit zu widmen. Wir forcieren die Schulkooperation in diesem Bereich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesministerium für Unterricht. Und wir haben darüber hinaus auch die Zielsetzung bei der Errichtung von Sportinfrastrukturprojekten in Österreich, auch die Nachwuchsarbeit zu einer Zielsetzung zu machen.

Wir haben zum Beispiel im Fall der Errichtung des Stadions in Salzburg dieses Projekt und dessen Förderung mit einem Nachwuchskonzept, mit einer Investition der Betreiber des Stadions für die Nachwuchsarbeit in diesem Bereich verknüpft. Ich halte das für sinnvoll, weil wir Sportstätten bauen, damit die jungen Nachwuchssportler in Österreich dann auch in diesen Sportstätten ihre Sportart erfolgreich ausüben können sollen.

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1187/M, an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Theodor Binna, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Vizekanzlerin! Meine Frage:

1187/M-BR/01

Welche Maßnahmen werden von Ihnen vorbereitet, um das von Ihnen geforderte Streikverbot für öffentlich Bedienstete umzusetzen?

Präsident Alfred Schöls: Bitte. Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich gehe davon aus, dass Ihnen die österreichische Rechtslage und daher auch die Tatsache bekannt ist, dass es in Österreich kein Streikrecht für Beamte gibt, sondern dass das unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst und die Teilnahme an einem Streik in dieser Zeit selbstverständlich eine Verletzung der Pflicht zur Dienstanwesenheit und zur Aufgabenbesorgung darstellt.

Wir haben in diesem Fall eine unterschiedliche Regelung zwischen Vertragsbediensteten und Beamten. Vertragsbedienstete, die unentschuldigt vom Dienst fernbleiben, haben mit einem Entfall der Bezüge als Folge dieses Fernbleibens zu rechnen – nicht so Beamte, die drei Tage unentschuldigt fernbleiben können, um zum Beispiel an einem Streik teilzunehmen. Ich halte das eigentlich für eine untragbare Regelung, und es gibt auch in keinem anderen Land eine ver


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